Youtube: Gema-Webseite nach Urteil von Hackern lahmgelegt

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Youtube, Gema: Nach dem wegweisenden Urheberrechtsurteil des Hamburger Landgerichts haben wohl Hacker als Ausdruck der Missbilligung die Webseite der Gema kurzfristig lahmgelegt.

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Die Webseite der Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) war infolge dessen für kurze Zeit nicht erreichbar.

Youtube: Wegweisendes Urteil des Hamburger Landgerichts

Zwischenzeitlich ist die Seite aber wieder erreichbar. Das Hamburger Landgericht hatte am Freitag geurteilt, dass die Internetplattform YouTube keine Titel mehr auf seiner Plattform zur Verfügung stellen darf, an denen die GEMA-Urheberrechtsansprüche geltend machen kann.

YouTube haftet nach dem Gema-Urteil des Landgerichts zufolge im Rahmen der Störer-Haftung. Obwohl bei dem Urteil nur wenige Lieder betroffen waren, wird dem Urteil eine grundlegende Rechtsrelevanz beigemessen.

Derzeit ist unklar, ob YouTube in Revision gehen wird. Sollte das Urteil Bestand haben, so dürften Gema-Songs nicht mehr auf YouTube angeboten werden.

Allerdings lässt sich die Gema-Sperre auf Youtube sehr einfach und völlig legal umgehen. Mithilfe eines Proxy-Servers lassen sich die YouTube-Seiten auf ausländische Server kostenlos und völlig legal übertragen.

Da dort die Gema-Rechte nicht gelten, weil das Recht des jeweiligen Serverstandortes gilt, können die Videos bei YouTube auch weiterhin kostenlos angesehen werden.

Insofern dürfte das Urteil zwar für die Gema einen vermeintlichen Sieg darstellen, insgesamt dürfte die Grenzenlosigkeit des Netzes und seine vielfältigen Möglichkeiten jedoch nicht angetastet worden sein.

Zudem ist die Nutzung der Proxyserver völlig kostenlos und vor allem legal. Es sei denn, ein Gericht kommt zu dem Schluss, dass nicht der Serverstandort entscheidend ist, sondern der Standort des Internetnutzers.

Bis zu einem derartigen Urteil ist hingegen der Genuss von Gema-behafteten YouTube-Videos über Proxy-Server legal möglich. Allen Urheberrechtsstreitigkeiten zum Trotz sehen dies nahezu alle Juristen so.

Gema-Rechte: Gebühr über Internetanschluss entrichten?

Aus diesem Grunde dürfte der Sieg der Gema allenfalls ein Pyrrhus-Sieg sein.

Gefordert sind stattdessen die Politik und die Industrie, die Standards entwickeln sollten, dass Urheberstreitigkeiten erst gar nicht anfallen.

So könnte beispielsweise jeder Internetnutzer eine festgelegte Gema-Gebühr über den Internetanschluss mitbezahlen, dann wären alle Probleme gelöst und auch der Abmahnwahnsinn wäre unterbunden.

Es fehlt lediglich am Willen, die Frage ist nur, warum?

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Bsp. Grafik zum Artikel: Youtube Gema / Urteil (c) Youtube

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