Wahlrecht Deutschland: Karlsruhe erteilt Koalition eine Lehre in Sachen Demokratie

Stephan Frey
Stephan Frey
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.

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Deutschland wäre im Falle von einer Neuwahl somit quasi eine „Diktatur der Demokraten“, da ohne gültiges Wahlrecht nicht gewählt werden kann.

Überhangmandate ohne Ausgleich für verfassungswidrig erklärt

Das Verfassungsgericht hat insbesondere die Überhangmandate ohne Ausgleich für andere Parteien für verfassungswidrig erklärt.

Zukünftig dürfen maximal 15, statt aktuell 24 Überhangmandate zugelassen werden. Diese müssen aber allesamt durch Mandate für andere Parteien ausgeglichen werden.

Schleswig-Holstein: Wahl von 2009 wurde wegen Überhangmandate wiederholt

Dem angewandten Verfahren bezüglich der Überhangmandate ohne Ausgleichsmandate war auch die in Schleswig-Holstein kürzlich stattgefundene Landtagswahl geschuldet. Bei der Landtagswahl 2009 hatten die SPD, die Grünen, der SSW und die Linken zusammen mehr Stimmen als CDU und FDP.

Dennoch errang durch die Wahlarithmetik das Schwarz-Gelbe Lager ein Mandat mehr und konnte die Regierung stellen. Das Landesverfassungsgericht hatte das Wahlverfahren damals ebenso für unzulässig erklärt wie nun das Bundesverfassungsgericht.

Wahlrecht in Deutschland: Was ist ein Überhangmandat?

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate erreicht als ihr nach dem Zweistimmenanteil zustehen würde.

Da einem direkt gewählten Abgeordneten jedoch sein Mandat nicht abgenommen werden darf, müssen diese Überhangmandate durch sogenannte Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wieder ausgeglichen werden, um den Wählerwillen im Parlament widerzuspiegeln.

CDU/CSU profitiert von Überhangmandatregelung

Während die Opposition im Bundestag sich in ihrer Haltung bestätigt sieht, will die Union an der vom Verfassungsgericht maximal vorgegeben Summe an Überhangmandaten festhalten.

Statt sich zu einigen, streiten die Parteien weiterhin darüber, wer denn wohl die besseren Demokraten seien.

Dabei ging es bei der Wahlrechtsreform, die nun vor dem Verfassungsgericht so kläglich gescheitert ist, um den reinen Machterhalt der derzeitigen Koalition.

Da die Union in der Regel mehr Direktmandate gewinnt als die SPD hat diese ein vordringliches Interesse an der derzeitigen Regelung, soweit wie zulässig, festzuhalten. Im Gegensatz dazu die SPD. Sie will die Überhangmandate am liebsten abgeschafft wissen.

Alternative: Echte Mischform aus britischem und bisherigem Wahlrecht

Was der Demokratie wirklich helfen könnte, wäre eine echte Mischform aus britischem und deutschem Wahlrecht.

So könnten Parteien, die als klein gelten, darunter fallen die Linke, die Grünen, die FDP und die derzeit nicht im Parlament vertretenen Parteien, erklären, dass sie ausschließlich an der Zweitstimmenwahl teilnehmen und somit einen Verzicht auf eine Direktkandidatur erklären.

Dafür dürften im Gegensatz dazu die großen Parteien, wie die SPD, die CDU und die CSU, nur als Direktkandidaten antreten.

So käme es einerseits nicht zur Benachteiligung kleinerer Parteien, ad diese quasi im Alleinwettstreit zueinander um Mandate kämpfen und anderseits dazu, dass klare Mehrheitsverhältnisse herrschen.

Sollte dieses Wahlrecht verfassungsgemäß sein, so wäre es die beste Möglichkeit um das Postengeschacher zu unterbinden und der Demokratie Vorschub zu leisten.

Im Moment präsentiert sich Deutschland eher als Bananenrepublik, denn als feste Größe in Europa. Die Aussagen zu Griechenland von Philipp Rösler untermauern dies noch zusätzlich.

Weitere News: Beschneidung in Deutschland: Die Zirkelschlüsse der Politik

Urteil Bundesverfassungsgericht zum neuen Wahlrecht am 25.07.2012


Bsp. Grafik: Wahlrecht Deutschland / Bundesverfassungsgericht (c) twt

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