Vorratsdatenspeicherung: EuGH erklärt EU-Richtlinie für unzulässig

Stephan Frey
Stephan Frey
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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland diskutiert: EuGH erklärt EU-Richtlinie für unzulässig – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.

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Nach Ansicht des Gerichts “beinhaltet die Regelung einen Eingriff von großen Ausmaßen besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.“

EU-Richtlinie als Reaktion auf terroristische Anschläge beschlossen worden

Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter und Internetprovider die Telefonverbindungsdaten sowie die Internetverbindungsdaten ohne jeglichen Anlass über einen bestimmten Zeitraum speichern.

Die europäische Richtlinie wurde im Zuge terroristischer Anschläge in London und Madrid beschlossen. Damals wurden unter anderem Mobiltelefone zur Zündung der Sprengsätze benutzt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2010 die Speicherung von Daten als unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet.

EuGH: EU-Richtlinie stellt unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte dar

Die Bundesregierung erklärte daraufhin, dass ein neuer Gesetzesentwurf erst nach dem Richterspruch durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen sollte.

Die EU-Richter erkannten zwar, dass die EU-Richtlinie das Ziel der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität verfolge, dadurch aber ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte erfolgen würde und deshalb der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei.

Zudem kritisierte der Europäische Gerichtshof auch, dass die Regelung keine Speicherung der Daten auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft vorsieht.

Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen auf das Urteil des EuGH vom 08.04.2014

Deutsche Telekom begrüßte das Urteil des EuGH

Deutsche Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom begrüßten das Urteil des EuGH. Der FDP-Vorsitzende im Europäischen Parlament, Alexander Graf Lambsdorff, warnte die Bundesregierung und die Europäische Kommission derweil vor einer Neuregelung, die noch stringenten sei als bisher.

Insbesondere in Bezug auf die NSA-Spähaffäre gilt das Urteil als wegweisend. Bedeutet es doch gleichzeitig eine Abgrenzung zur US-amerikanischen Praxis der Datenspeicherung.

Zugleich stärkt der Europäische Gerichtshof auch den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts und dadurch das Bundesverfassungsgericht selbst.

Datenschützer sehen das Urteil des EuGH ebenfalls sehr positiv. Inwieweit eine gesetzliche Neuregelung erfolgt, die sich nicht an dem US-amerikanischen Beispiel orientiert, darf gespannt abgewartet werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs trägt die Aktenzeichen C-293/12 und C-594/12.


Bsp. Grafik: Vorratsdatenspeicherung (c) cc/European Parliament

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