Vorratsdatenspeicherung: Bundestag beschließt anlasslose Datenspeicherung

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

Der Bundestag hat im Oktober 2015 die anlasslose Datenspeicherung, besser bekannt als Vorratsdatenspeicherung, beschlossen.

Vorratsdatenspeicherung

Sowohl innerhalb der Opposition wie auch aus großen Teilen der Bürgerschaft gibt es indes erhebliche Kritik an dem Abstimmverhalten der Bundestagsabgeordneten.

Heiko Maas (SPD): Der Wendehals in Bezug auf die Datenspeicherung

Insbesondere die Tatsache, dass durch die Datensammlung der Bürger quasi unter Generalsverdacht gestellt wird, sorgt für großen Unmut. Zahlreiche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurden bereits angekündigt, darunter auch von Bündnis 90/Die Grünen.

Der Bundestag stimmte dem umstrittenen Gesetzesentwurf mit 404 Ja-Stimmen und 148 Nein-Stimmen indes zu. Sieben Bundestagsabgeordnete enthielten sich der Stimme.

Insbesondere Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei stimmten gegen das Gesetz. Auffällig ist indes, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der in der Vergangenheit selbst als Gegner der Vorratsdatenspeicherung von sich reden machte, nunmehr offenbar einen völlig anderen Weg verfolgt und vor der Abstimmung das neue Gesetz verteidigte.

Insbesondere die im Vergleich zur früheren Vorratsdatenspeicherung beschlossenen kürzeren Speicherfristen, seien nach Ansicht von Maas als verhältnismäßig zu betrachten. Zukünftig dürfen Telekommunikationsunternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten sämtlicher Bürger ohne konkreten Anlass speichern.

Süddeutsche Zeitung: SMS-Inhalte sollen erfasst werden

Dabei werden sowohl Telefonnummern, der Zeitpunkt und die Dauer von Gesprächen und die IP-Adressen erfasst. Lediglich E-Mails sind ausgenommen. Handy-Gespräche werden hinsichtlich der Standortdaten lediglich für vier Wochen gespeichert.

Inhalte von Gesprächen indes sollen nicht davon betroffen sein. Wie die “Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sollen SMS-Nachrichten jedoch inhaltlich doch erfasst sein.

Dies geht nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung“ aus dem internen Schriftverkehr zwischen dem Anbietern Telekom, Vodafone und Telefonica sowie dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie der Bundesnetzagentur hervor. Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist es, die Aufklärung schwerer Verbrechen zu erleichtern.

Datenklau durch Kriminelle?

Behörden sollen allerdings lediglich unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf die sensiblen Daten erhalten. Lediglich ein richterlicher Beschluss, ermöglicht letztlich den Zugriff auf die Daten. Kritiker bezweifeln indes die Effektivität der anlasslosen Datenspeicherung.

Stattdessen könnte das massenweise Speichern von Daten durch Kriminelle ausgenutzt werden. Auch fremde Geheimdienste könnten wie in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgt, an Daten von Bundesbürgern gelangen. Insbesondere die Verfassungskonformität wird durch die Kritiker in Abrede gestellt.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits vor vier Jahren die EU-weiten Gesetzesvorgaben für nichtig erklärt. Als Grund wurde ein Verstoß gegen die Grundrechte benannt. Nun dürfte es zu einer erneuten Klagewelle vor dem Bundesverfassungsgericht kommen.

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Bsp. Grafik: Bundestag / Vorratsdatenspeicherung (c) aph

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