Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Verbot und trotzdem Kontrolle?

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

Recht: Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz demnächst nicht mehr erlaubt – Geht es nach der Koalition aus Union und FDP, soll die zur Zeit legale geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz durch Gesetz verboten werden.

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Was auf den ersten Blick positiv klingt, entpuppt sich jedoch nach Ansicht der Opposition als regelrechte Mogelpackung.

Linkspartei: „Verschlimmbesserung“

Während die FDP-Politikerin Gisela Piltz mitteilt, dass eventuelle Grauzonen durch das neue Gesetz zukünftig nicht mehr möglich wären, sprach die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht davon, dass die Arbeitgeberinteressen weiterhin maßgeblich seien.

Die Linken bezeichneten das Gesetzesvorhaben als so wörtlich, „Verschlimmbesserung.“ Derweil betont FDP-Generalsekretär Patrick Döring, dass die FDP als Bürgerrechtspartei deutlich den Datenschutz für Arbeitnehmer stärken würde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig jede Art von Videoüberwachung in Umkleidekabinen, Schlafräumen und im Sanitärbereich verboten ist. Allerdings ist eben nur die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verboten.

Offene Videoüberwachung soll ausgeweitet werden

Im Gegenzug soll jedoch die offene Videoüberwachung ausgeweitet werden. Zudem soll es neue Regelungen hinsichtlich der Auswertung von Arbeitnehmerdaten aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing geben.

Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften kritisieren den neuen Gesetzentwurf heftig. Nach Medienberichten soll der neue Gesetzentwurf noch im Januar im Bundestag verabschiedet werden.

Die Arbeitgeber kritisieren insbesondere die Beschränkungen der Beobachtung von Arbeitnehmern an sensiblen Orten, die bezüglich möglichen Fehlverhaltens verdächtig sein können. Hierzu gehört insbesondere die Umkleidekabine.

Bewahrheitet sich George Orwell’s „1984“?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Videoüberwachung weder zur Leistungskontrolle der Arbeitnehmer noch zur Verhaltenskontrolle eingesetzt werden darf.

Zudem muss sie im Sinne des Gesetzes erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht.

So jedenfalls will es die FDP im Bundestag verstanden wissen. Die Opposition und die Gewerkschaften sehen dies indes völlig anders.

Letztlich stellt die offene Videoüberwachung nichts anderes dar, als ein Grundmisstrauen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Es hat den Anschein, als ob sich die Darstellungen und Befürchtungen aus George Orwell’s “ 1984“ immer mehr bewahrheiten würden.

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Bsp. Grafik: Videoüberwachung Arbeitsplatz (c) cc/Thomas Leuthard

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