Deklariert als ein Urteil mit den wohl weitreichendsten Folgen in den letzten Jahren, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Tage sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Das höchste deutsche Gericht erklärte in seiner abschliessenden Stellungnahme, dass die zur Zeit geltenden Regelungen für Inhaftierte „im Namen des Volkes unvereinbar“ seien.
„Grundrecht auf Freiheit“ entscheidend
Diese verletzen laut Angaben der Verfassungsrichter das „Grundrecht auf Freiheit“. Straftäter, welche als weiterhin gefährlich gelten und deshalb nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet bekamen, müssen bis spätestens Ende des Jahres entlassen werden.
Eine Ausnahme bestätigte jedoch das hohe Gericht für den Falle, dass „eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten der Person des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet.“
Bundesregierung muss nachbessern
Das Urteil werde als eine deutliche Bestätigung der Kritik des europäischen Gerichtshofes an der Sicherungsverwahrung angesehen, wobei die deutsche Regierung nun unter Zugzwang steht, das Gesetz erneut dem Urteil entsprechend nachbessern.
Beobachter des Prozesses prophezeiten dem einhergehend nun eine „grosse Aufgabe für den Bundestag, die Bundesregierung und für alle Parteien“, habe doch das Bundesverfassungsgericht „alle seit 1998 erlassenen Regelungen gekippt“.
Bsp. Grafik: Bundesverfassungsgericht (c) cc/peterlepping