Ursula von der Leyen: Handyverbot nach Feierabend gefordert

Stephan Frey
Stephan Frey
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Ursula von der Leyen spricht sich für Handyverbot nach Feierabend aus: Viele Arbeitnehmer leiden darunter, dass sie auch nach Feierabend noch für die Firma erreichbar sein sollen.

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Aus diesem Grunde fordert Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen einen besseren Schutz für Arbeitnehmer.

Ursula von der Leyen: Arbeitgeber muss klare Regeln setzen

Der Arbeitgeber müsse klare Regeln setzen, was die Erreichbarkeit nach Feierabend betrifft.

Dies betreffe, sowohl die telefonische Erreichbarkeit via Mobiltelefon als auch die Erreichbarkeit per E-Mail, so Ursula von der Leyen.

Die Bundesarbeitsministerin forderte deshalb eine regelrechte „Funkstille nach Feierabend“.

Wie eine Umfrage der Bitkom bestätigt, sind rund 88 Prozent der Beschäftigten nach Feierabend über Mobilfunktelefon oder E-Mail für den Arbeitgeber auch weiterhin erreichbar.

VW-Betriebsrat setzte E-Mail-Pause durch

Erste Maßnahmen in Bezug zur Umsetzung der Forderung von der Leyens gibt es bereits.

So hatte jüngst der VW-Betriebsrat durchgesetzt, dass die Arbeitnehmer nach Feierabend nicht mehr über ihr Blackberry  per E-Mail  erreichbar sein müssen.

Auch die Gewerkschaft Ver.di setzt sich für ein Handyverbot nach Feierabend ein. Ver.di verweist in diesem Zusammenhang auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hin.

IG Metall: Arbeitsministerin kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen

Die IG Metall indes wirft der Arbeitsministerin selbst Versagen in der Sache vor. 

So könne sich Ursula von der Leyen nicht aus ihrer eigenen Verantwortung stehlen, um selbst für eindeutige und vor allen Dingen verbindliche Regeln im Arbeitsschutz zu sorgen, so die IG Metall in einer ersten Stellungnahme.

Wie der Wirtschaftspsychologe Alexander Cisik mitteilt, könne man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass eine ständige Erreichbarkeit jeden stresse.

Allerdings weist auch Cisik darauf hin, dass der Arbeitgeber schon in der Lage ist, durch eine Erreichbarkeit bis in die Nacht oder am Wochenende eine gewisse Drucksituation auf den Arbeitnehmer aufzubauen.

Burnout-Syndrom durch ständige Erreichbarkeit begünstigt

Auch der Wirtschaftspsychologe plädiert daher für klare Regeln im Arbeitnehmer-Recht.

Im Zusammenhang mit der Debatte um die ständige Erreichbarkeit wird auch immer wieder der Begriff des Burnout-Syndroms in die Diskussion mit eingebracht.

Für manche Beschäftigten kann eine ständige Erreichbarkeit das Auftreten des Erschöpfungssyndroms begünstigen.

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Bsp. Grafik: Ursula von der Leyen / Handyverbot (c) oecd

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1 Kommentar
  • Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass jeder Mitarbeiter nach Feierabend auch Feierabend hat. Jeder muss abschalten um am nächsten Tag wieder „vollgas“ geben zu können. Doch sollte jedes Unternehmen in der Lage sein, diese Angelegenheit mit seinen Mitarbeitern zu regeln ohne dass es gleich ein Gesetzt dazu gibt!

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