Uli Hoeneß Urteil: Gefängnis statt Revision

Stephan Frey
Stephan Frey
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Uli Hoeneß verzichtet nach Urteil auf Revision und geht ins Gefängnis: Uli Hoeneß hat nach Rücksprache mit seiner Familie auf Revision verzichtet und muss nun für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Damit akzeptiert Hoeneß die Gefängnisstrafe, die das Landgericht München II dem bisherigen Präsidenten des FC Bayern München auferlegt hat.

Hoeneß tritt zugleich von seinen Ämtern beim FC Bayern München zurück

Hoeneß verzichtet jedoch nicht nur auf Revision sondern tritt auch als Präsident des FC Bayern München zurück und als Aufsichtsratsvorsitzender des Fußballvereins. Noch gestern kündigte der Anwalt von Hoeneß an, vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Hoeneß selbst hatte aber offenbar von dem medialen Spießrutenlauf genug und erklärte zu dem Urteil und seiner Entscheidungen wörtlich: “Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung.“ Die “Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens,“ so Hoeneß weiter.

Staatsanwaltschaft prüft Revision

Weil eine Revision zudem eine längere mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen hätte, würde die psychische Belastung für Uli Hoeneß und seine Familie noch weiter ansteigen. Das Urteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht rechtskräftig, da auch die Staatsanwaltschaft in Revision gehen kann.

Diese forderte fünfeinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß. Die Staatsanwaltschaft prüft derweil die mündlich ergangene Begründung des Urteils und will dann entscheiden, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt oder nicht.

Hätte Hoeneß vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt, wäre die Strafe entweder gleich geblieben oder aber geringer geworden. So will es die Strafprozessordnung. Geht die Staatsanwaltschaft jedoch in Revision, dann kann auch eine höhere Strafe die Folge sein. Der bislang gegen Hoeneß erlassene Haftbefehl ist zurzeit außer Vollzug gesetzt worden.

Hoeneß erhält nun Ladung zum Strafantritt

Da es sich zudem um einen Untersuchungshaftbefehl handelt, wird dieser außer Kraft gesetzt und Hoeneß erhält eine Ladung zum Strafantritt. Experten gehen jedoch davon aus, dass Uli Hoeneß in den offenen Vollzug kommt.

Das würde bedeuten, dass er lediglich die Nacht in der JVA verbringen muss und am Tage seiner regulären beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Zudem kann er an Wochenenden und Feiertagen bei guter Führung Urlaub erhalten.

Der offene Vollzug wird in aller Regel nach einigen Monaten voller Haftzeit gewährt. Zudem kann Uli Hoeneß bei guter Führung bereits nach zwei Dritteln der verbüßten Strafe oder im günstigsten Fall nach nahezu der Hälfte der verbüßten Strafe auf Bewährung aus der Haft entlassen werden.

Weitere News: Uli Hoeneß Prozess: So wollte er das Steuer noch rum reißen


Bsp. Grafik zum Artikel: Uli Hoeness Prozess / Urteil Gefängnis / Revision (c) cc/Brauer Photos / Hubert Burda Media

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