Uli Hoeneß: Anklage wegen Steuerhinterziehung zugelassen

Stephan Frey
Stephan Frey
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Uli Hoeneß: Anklage wegen Steuerhinterziehung zugelassen – Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, hatte sich in dessen Steuer-Affäre durch eine Selbstanzeige versucht aus der juristischen Schusslinie zu nehmen.

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Nachdem Hoeneß insgesamt rund 3,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben soll, zeigte sich der Bayern-Präsident selbst an.

Wirtschaftsstrafkammer ließ Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zu

Hierdurch wollte er ein juristisches Schlupfloch nutzen, um einem Gerichtsprozess und dadurch einer möglichen Haftstrafe zu entgehen. Doch offenbar hat sich Hoeneß verspekuliert. Das Landgericht München II hat nun die Anklage der Staatsanwaltschaft “unverändert“ zugelassen.

Dadurch findet nun am 10. März 2014 der Prozess gegen Uli Hoeneß statt. Insgesamt setzte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II vier Verhandlungstage fest.

Dabei sollen auch vier Zeugen vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft München II hatte zuvor Anklage gegen Hoeneß erhoben.

Uli Hoeneß: Gefängnisstrafe unvermeidbar?

Bei einer Verurteilung droht angesichts der Höhe der Steuerhinterziehung eine Gefängnisstrafe. Diese kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dies hatte der Bundesgerichtshof 2012 festgelegt. Ab einer Höhe von einer Million Euro an hinterzogenen Steuern sei demnach keine Bewährungsstrafe mehr möglich.

Uli Hoeneß hatte eingeräumt, ein Schweizer Konto dem Finanzamt vorenthalten zu haben. Daraufhin hatte er sich selbst angezeigt. Weil die Selbstanzeige jedoch Fehler aufwies, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Trotz des laufenden Gerichtsverfahrens stellt sich der FC Bayern hinter seinen Präsidenten. Die Verteidigung von Uli Hoeneß hatte beantragt, die Anklage wegen Steuerhinterziehung nicht zuzulassen.

Uli Hoeneß "überrascht" und ab März vor Gericht | Präsident des FC Bayern München

Hoeneß reagierte verwundert auf Zulassung der Anklage

Hoeneß selbst reagierte in einer ersten Stellungnahme mit Verwunderung auf die Zulassung der Anklage durch das Landgericht München II.

Derweil wollte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu der Entscheidung des Landgerichts und der weiteren Entwicklung im Fall keine Stellung beziehen. Sollte Hoeneß zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, dürfte die Karriere für den Bayern-Präsidenten beendet sein.

Zudem zeigen Parallelen aus der Politik, dass “gefallene Stars“ in aller Regel nur noch wenig Beachtung entgegengebracht wird.

Spätestens bei einer Verurteilung durch das Landgericht München II dürften die Unterstützungsbekundungen für den Bayern-Präsident vorbei sein. Wie dies dann letztlich moralisch zu bewerten sein wird, ist eine andere Frage.

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Bsp. Grafik zum Artikel: Uli Hoeness Steuerhinterziehung / Steuer-Affäre Selbstanzeige (c) cc/Jose Nadie

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