Die Türkei ist am heuitgen Tage im Kampf gegen kurdische Separatisten in den Nordirak einmarschiert.
Die kurdische Regionalregierung im Irak sieht hierbei in eklatanter Art und Weise internationales Recht gebrochen.
Türkei und Kurden führen UN-Charta als Argument an
Die Türkei indes beruft sich auf Artikel 51 der UN-Charta. Der Artikel rechtfertigt militärische Maßnahmen zum Zwecke der Selbstverteidigung.
Voraussetzung hierzu ist jedoch ein zuvor ergangener Angriff auf das eigene Land.
Die Türkei sieht dies gegeben, weil ihrer Meinung nach kurdische PKK-Kämpfer von irakischen Stellungen aus Angriffe auf die Türkei führen würden.
Die UN hatte im Jahre 1974 beschlossen, dass bereits Angriffe von „bewaffneten Banden“ als Aggression im Sinne des Völkerrechts verstanden werden können.
Die kurdische Regionalregierung führt indes ebenfalls die UN-Charta als Argumentation an. Demnach verpflichtet Artikel 2 der Charta alle Staaten zum Verzicht auf Gewalt.
Un-Charta: Streitigkeiten friedlich lösen
Streitigkeiten sollen demnach mittels diplomatischer Mittel erreicht werden. Ein Angriff auf ein fremdes Land gilt seit dem Beschluss von 1974 grundsätzlich als Verletzung der Staatssouveränität.
Nun muss der UN-Sicherheitsrat entscheiden, ob die Kurden oder die Türkei mit ihrer Auslegung der UN-Charta recht haben.
Der Türkei dürfte die Aktion jedenfalls auf dem Wege in die EU nicht sehr hilfreich sein.
Grafik Nordirak, Kurdistan (c) jg