Die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) 2013 samt neuem Bußgeldkatalog mag in den Augen so mancher Autofahrer in Deutschland als Aprilscherz anmuten, sie ist jedoch seit dem 1. April 2013 bittere Realität.
Als Änderung tritt nicht nur einer bessere und leichter verständliche Sprache in Kraft, sondern sie enthält auch zahlreiche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer.
StVO: Inline-Skater dürfen zukünftig Radwege benutzen
So wird Falschparken fünf Euro teurer. Zudem schreibt die bearbeitete StVO vor, dass ab sofort eine Winterreifenpflicht besteht. Die Reifen müssen dabei zwingend das M+S-Symbol besitzen.
Motorroller und Motorräder dürfen am Tage zukünftig mit dem Tageslicht oder dem Abblendlicht fahren. In der Dunkelheit müssen die Zweiradfahrer jedoch das Abblendlicht benutzen.
Für Radfahrer ändert sich ebenfalls einiges. So müssen Radfahrer zukünftig mit Strafen rechnen, wenn diese Radwege in der verkehrten Richtung benutzen.
Auch wenn Radfahrer zukünftig gegen weitere Regelungen der die Straßenverkehrsordnung verstoßen, müssen diese mehr bezahlen als zuvor. Autofahrer, welche Radwege zuparken, müssen zukünftig mindestens mit 20 Euro Strafe rechnen. Bisher galt eine Strafe von 15 Euro.
Besonders positiv ist die Änderung in Bezug auf Fans von Inline-Skates. Diese dürfen zukünftig Seitenstreifen und Radwege offiziell benutzen, sofern ein entsprechendes Zusatzschild darauf hinweist.
Strassenverkehrsordnung 2013: Geschlechtneutrale Formulierungen
Die neue Straßenverkehrsordnung 2013 soll auch zahlreiche überflüssige Schilder abschaffen. Die neue StVO wird zudem dem Grundsatz der grundrechtlich verbrieften Gleichberechtigung gerechter.
So weist die überarbeitete Fassung der Straßenverkehrsordnung eine geschlechtsneutrale Formulierung auf. Beispielsweise wurde das Wort „Radfahrer“ durch „Rad Fahrende“ ersetzt.
„Fußgänger“ werden in der neuen StVO „zu Fuß Gehende“. Ob jedoch die Änderungen letztlich mehr bringen als nur Publicity für das Verkehrsministerium, bleibt fraglich. Viele Autofahrer betrachten hingegen die überarbeitete Straßenverkehrsordnung lediglich als staatliche Geldabzocke.
Für Radfahrer stellt sich die überarbeitete StVO hingegen als deutliche Verbesserung der. Insofern dürfte die neue Straßenverkehrsordnung dazu animieren Strecken in der Stadt mit dem Rad zurückzulegen und nicht mit dem Auto. Vielfach ist dies die günstigere Alternative, gemessen an der StVO.
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Bsp. Grafik zum Artikel: Strassenverkehrsordnung 2013 / Deutschland (c) cc/dirk@vorderstrasse.de