Silvester-Übergriffe in Köln: Bisher kein Hinweis auf Flüchtlinge als Täter

Stephan Frey
Stephan Frey
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Silvester-Übergriffe in Köln: Bisher kein Hinweis auf Flüchtlinge als Täter – Nachdem an Silvester 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof aus einer Gruppe von rund 1000 Männern zahlreiche Frauen angegriffen und sexuell belästigt wurden, gab es zunächst Berichte darüber, dass es sich bei den potentiellen Tätern um Menschen mit Migrationshintergrund handeln könnte.

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Diesen offensichtlich unbegründeten Verdacht hat die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Seneca (parteilos) nunmehr aber in einer Pressekonferenz entkräftet.

OB Reker: „Unzulässige Vermutungen“

Wörtlich sagte die Oberbürgermeisterin: “entsprechende Vermutungen halte ich für absolut unzulässig.“ Auch der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers betonte, dass “derzeit keine Erkenntnisse über Täter vorliegen würden.“

Auch stellte der Polizeipräsident klar, dass aus der Gruppe von 1000 Männern anders als in mancher Meldung berichtet, nicht 1000 Männer zu 1000 Tätern wurden. Lediglich gab es aus einer Ansammlung von rund 1000 Männern heraus einzelne begangener Straftaten.

Bislang 90 Strafanzeigen in der Angelegenheit

Weder die Anzahl der Täter noch die Herkunft der Tatverdächtigen können derzeit zweifelsfrei geklärt werden. Mehrere Medien berichteten darüber, dass offenbar Flüchtlinge die Täter seien.

Was als Wasser auf die Mühlen von Rechtsradikalen und Ewiggestrigen zu verstehen ist, dürfte insbesondere im Fokus auf die besondere Verantwortung, die den Medien im Hinblick auf das Einhalten des Pressekodex zukommt, als eher unverständlich zu bezeichnen sein. Derzeit gibt es nach Angaben des Kölner Polizeipräsidenten 90 Strafanzeigen in der Sache.

„Bild“ zündelt mal wieder vom Schreibtisch aus

Der Vorfall in der Silvesternacht wurde dadurch ausgelöst, dass sich aus einer Ansammlung von rund 1000 Männern heraus einige Personen heraus zunächst dadurch auszeichneten, dass sie Feuerwerkskörper auf unbeteiligte Passanten geschossen haben. Erst gegen 1:00 Uhr, als der Platz vor dem Hauptbahnhof nahezu vollständig geräumt war, gab es Hinweise auf die entsprechenden Straftaten.

Die „Bild“ beispielsweise schrieb noch am 5. Januar wörtlich: “Brennpunkt Hauptbahnhof: Seit Monaten treiben hier schon nordafrikanische Banden ihr Unwesen. Nachdem in der Silvesternacht mindestens 90 Frauen von ihnen sexuell belästigt und/oder ausgeraubt wurden, kommt jetzt Bewegung in die Sache.“

Die Schlagzeile hierzu lautete “Sex-Mob begrabschte Frauen in Köln und Hamburg“. Eine Klarstellung im Hinblick auf die später von der Kölner Oberbürgermeisterin dargelegte Aussage über die nicht festgestellte Herkunft der Straftäter erfolgte durch die Bildzeitung nicht. Stattdessen wurde lediglich in einer weiteren Pressemitteilung die Aussage der Kölner Oberbürgermeisterin bestätigt.

Die unrühmliche Verdächtigungen und der Pressekodex

Eine Entschuldigung im Hinblick auf die von der Bildzeitung zuvor getätigte Beschuldigung von Nordafrikanern erfolgte hingegen in keiner Art und Weise. Andere Medien titelten ähnlich.

Offensichtlich passte zahlreichen Journalisten aus dem konservativen Spektrum die Schlagzeile im Hinblick auf eine mögliche Tatbeteiligung von Flüchtlingen sehr gut ins Konzept. Das allerdings auch für “Nordafrikaner“ die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt, scheint so manches Pressemedium immer noch nicht verstanden zu haben.

Offenbar scheint auch der Pressekodex für so manchen Kolumnisten nicht mal mehr das Papier wert zu sein auf dem er einst geschrieben wurde. Um eines zu verdeutlichen, sollte sich tatsächlich herausstellen, dass ein Straftäter aus einem anderen Land Frauen sexuell belästigt hat, dann gehört dieser genauso bestraft wie ein Straftäter aus Deutschland.

Rassismus per Pressemeldung

Dies gebieten allein schon das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Auch ist es nicht hinnehmbar, wenn jemand in Deutschland Zuflucht sucht, dass dieser sich nicht an hiesige Gesetze hält. All dies ist allerdings im Hinblick auf die potentiellen Straftäter aus dem Kölner Hauptbahnhof in keiner Art und Weise bewiesen.

Zudem gelten diese Grundsätze nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Inländer und somit für alle Bundesbürger. In diesem Zusammenhang sollte zudem noch ein weiterer Aspekt Erwähnung finden, nämlich, dass in so mancher Presseschlagzeile bei der Beschreibung eines Verbrechens grundsätzlich immer die Ethnie genannt wird.

Lediglich beim deutschen Täter entfällt dies. Oder haben Sie schon einmal in einer Pressemitteilung gelesen, “der deutsche Täter wurde auf frischer Tat ertappt.“ Stattdessen heißt es dort viel zu oft “die osteuropäischen Täter, der syrische Tatverdächtige…“

In der Schlagzeile zur Beschreibung eines Tathergangs stellt sich die Frage, ob die Herkunft des Straftäters zu Beschreibung des Sachverhalts wirklich notwendig ist. Auch hier offenbart sich, dass allzu oft allein durch Pressearbeit Ressentiments gegen Flüchtlinge und andere Migranten geschürt werden. Insofern kann durchaus die These formuliert werden, dass an der fremdenfeindlichen Stimmung im Lande so manches Presseorgan eine Mitschuld trägt.

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Bsp. Grafik: Silvester-Übergriffe in Köln (c) cc/Rolf H.

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