Schweiz veröffentlicht Namen möglicher Steuersünder im Internet

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

Die Schweizer Steuerbehörden haben im Internet die Namen möglicher Steuersünder veröffentlicht.

Auch Steuersünder aus dem Ausland, darunter auch Deutschland, befinden sich auf der Veröffentlichungsliste.

Auch Urenkel Bismarcks unter den veröffentlichten Namen

Wenn die Adressen nicht ausfindig zu machen sind und die Steuersünder deshalb gleichsam nicht ausfindig zu machen sind, werden diese im Bundesblatt der Schweiz namentlich veröffentlicht. Neu ist allerdings die Veröffentlichung zusätzlich im Internet.

Aktuell befindet sich auch ein Angehöriger der Familie Bismarck (Urenkel des Reichskanzlers) unter den veröffentlichten Namen. Allein deshalb stellt sich aus Sicht von Kritikern die Frage, ob die Veröffentlichung der Liste wirklich erfolgte, weil angebliche Adressen nicht ausfindig zu machen sind oder als PR-Aktion der Schweiz, um das Image des Steuerparadieses loszuwerden?

Zweifelhaftes Vorgehen der Schweizer Steuerbehörden löst Expertenkritik aus

Die Familie Bismarck beispielsweise dürfte derart bekannt sein, dass Steuerfahnder die Adresse leicht hätten ausfindig machen können. Außerdem konnten die Betroffenen, nicht wissen, dass sie im Bundesblatt namentlich veröffentlicht wurden.

Deshalb können die Betroffenen auch nicht ohne weiteres Rechtsmittel gegen etwaige Steuerverfahren einleiten. Die Schweiz indes reagiert mit der Veröffentlichung der Namen von möglichen Steuersündern auf die immer mehr um sich greifenden Hilfegesuche ausländischer Behörden.

Anzahl der Anfragen werden angezweifelt

Ob allerdinge das Schweizerische Vorgehen mit europäischen Richtlinien zum Steuerrecht vereinbar sind, wird von Experten angezweifelt. Da die Schweiz mit der EU zahlreiche Abkommen unterhält, wird auch angezweifelt, ob die Veröffentlichung im Internet überhaupt rechtens ist.

Während die Schweizer Behörden davon berichten, mit Anfragen ausländischer Behörden überhäuft zu werden, dokumentierte das baden-württembergische Finanzministerium, im Jahr 2014 lediglich 15 Anfragen an Schweizer Behörden gestellt zu haben. Während das baden-württembergische Finanzministerium bezweifelt, dass es anderswo mehr wären, behauptet die Schweizer Steuerbehörde allein 2014 rund 2800 Anfragen erhalten zu haben.

Öffentlicher Pranger gerechtfertigt?

Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, verweist indes für Deutschland auf geltende Steuergeheimnisse und schließt ähnliche Vorgänge für Deutschland für die Zukunft aus. Letztlich gilt es aber auch anzumerken, dass ordentliche Steuerzahler es nicht nötig haben, ihr Geld ins Ausland zu transferieren.

Letztlich dient das Zahlen von Steuern dem Allgemeinwohl. Insofern entlarven sich die nun veröffentlichten Namen auf der Liste als Steuerasoziale, die mehr dem Eigenwohl verpflichtet sind, denn dem Solidaritätsprinzip.

Deshalblässt sich festhalten, zumindest steuer-moralisch ist der öffentliche Pranger im Internet gerechtfertigt, sofern die Steuersünde zutrifft, im Hinblick auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und im Hinblick auf die für jeden geltende Unschuldsvermutung jedoch lässt sich festhalten, „Geht gar nicht“.

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Bsp. Grafik zum Artikel: Angela Merkel (c) WEF

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1 Kommentar
  • Cersuchen Sie doch mal, die Adresse von Francisco Ortiz-Bismarck herauszubekommen. Der wohnt nicht im Bismarckschloss, sondern privat in Züroch, vielleicht auch in madrid, vielleicht auch bei der Mama in Marbella, auf jeden Fall nicht für jedermann „ganz einfach“ ermittelbar.
    Gruß
    Pal

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