Samsung: Galaxy Tab 10.1.N zum Kauf in Deutschland zugelassen

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Das Samsung Galaxy Tab 10.1.N darf nun doch in Deutschland verkauft werden, scheint sich doch in der Patentauseinandersetzung zwischen Samsung und Apple um das Galaxy Tab 10.1. das Blatt zugunsten der Südkoreaner zu wenden.

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Das Landgericht München lehnte jetzt eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N sowie das Samsung Galaxy Nexus mit der Begründung ab, weil die Technologie zur Herstellung der Geräte schon bestanden habe.

Apple: Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1. in Deutschland verhindern

Apple wollte verhindern, das Samsung seine neueste Smartphone-Version und das Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen kann.

Das Landgericht München wies jedoch darauf hin, das Samsung Beweise vorlegen konnte, dass die zur Herstellung notwendige Technologie schon vorhanden war, bevor Apple sich diese patentieren ließ.

Aus diesem Grunde wies das Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

Gegenstand des Verfahrens war laut Test des Samsung Galaxy Tab 10.1. eine Technologie, die es dem Benutzer ermöglicht anzuzeigen, wann das Ende einer Seite beim Scrollen erreicht ist.

Der zuständige Richter verwies in seiner Urteilsbegründung explizit darauf hin, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die hierfür notwendige Technologie schon vor der Patentierung bestanden habe.

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OLG Düsseldorf: Weiteres Verfahren anhängig

Noch zu Beginn dieser Woche konnte Apple gegen Samsung ob des Galaxy Tab 10.1. vor Gericht punkten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Samsung durch das Galaxy Tab 10.1 und 8.9 sehr wohl die Patente von Apple untergraben habe.

Deshalb entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland aufrechterhalten bleibe.

Noch ein weiteres Verfahren ist derzeit an dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) anhängig. Auch hier geht es um das Galaxy Tab 10.1. Das Urteil hierzu wird für den 09. Februar 2012 erwartet.

Ob Samsung auf lange Sicht nun durch den jüngst errungenen Sieg das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verkaufen darf, bleibt abzuwarten.

Möglich wäre die Auflage einer modifizierten Form, welche die Inhalte des ersten Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf umgeht.

Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit das OLG Düsseldorf in dem noch anhängigen Verfahren diesmal die Argumente von Samsung würdigen wird.

Zuvor gelesen: Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europa verboten


Artikel-Grafik: Samsung Galaxy Tab 10.1 (c) Samsung

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