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HomeDeutschlandÖffentlicher Dienst: Urlaub für jüngere Beschäftigte erhöht

Öffentlicher Dienst: Urlaub für jüngere Beschäftigte erhöht

  • 24. März 2012
  • Geschrieben in DeutschlandFeaturedReisen

Mehr Urlaub: Jüngere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erhalten einen neuen Urlaubsanspruch. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Öffentlicher-Dienst-Urlaub-News

Unter 40-jährige haben demnach ebenso viele Tage Urlaubsanspruch wie die über 40-jährigen Beschäftigten.

BAG-Urteil: Bis zu 4 Tage mehr Urlaub für jüngere Beschäftigte

Die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes müssen daher die Urlaubsdauer für jüngere Beschäftigte um bis zu vier Tage im Jahr erhöhen.

Der Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst betrug bisher 26 Arbeitstage für Beschäftigte bis zu 30 Jahren.

Bis zum 40. Lebensjahr stehen den Beschäftigten bisher 29 Arbeitstage Urlaub zu. Ab dem 40. Lebensjahr erhalten die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes 30 Arbeitstage Urlaub.

Die Richter verwiesen in ihrem Urteil auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach darf einem Beschäftigten, egal welchen Alters er ist, kein Nachteil entstehen.

Zudem darf eine andere Altersklasse nicht gegenüber einer anderen bevorzugt werden. Die Staffelung des Jahresurlaubs stelle eine derartige Benachteiligung dar, so die Richter.

Klägerin verlangte mehr Urlaub für 2008 und 2009

Klägerin war eine Arbeitnehmerin, die seit dem Jahr 1988 im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Sie verlangte für die Jahre 2008 und 2009 jeweils einen Urlaubstag mehr.

Das Bundesarbeitsgericht gab der Klägerin nun hinsichtlich ihrer Rechtsauffassung recht.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichtes verwies darauf, dass das Urteil ab sofort Gültigkeit erlange. Fraglich bleibt allerdings, inwieweit der neue Urlaub für den Öffentlichen Dienst rückwirkend gelte.

Hier käme es auf den Einzelfall an, so der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts. Das Urteil betrifft in erster Linie die Kommunen und den Bund, aber hat auch Auswirkungen auf die Tarifverträge der Länder.

Im Gegensatz dazu entfaltet das Urteil jedoch keine Auswirkungen auf die freie Wirtschaft. Dort gibt es eine derartige Urlaubsstaffelung nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht.

Dennoch gibt es auch in der freien Wirtschaft Altersstaffelungen. Auch diese könnten nun einer Prüfung unterzogen werden.

Politiker: Gesamturlaubsanspruch kürzen?

Angesichts des Urteils könnten jedoch nun pfiffige Politiker auf die Idee kommen, den Gesamturlaubsanspruch für alle Beschäftigten, gleich welchen Alters auf einen geringeren Wert zu kürzen.

Grund hierfür könnten die sonst mit dem Urteil im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Kosten sein, um diese letzten Endes nicht ausufern zu lassen.

Das Urteil sieht nur eine Gleichbehandlung vor. Demnach wäre eine Gesamtkürzung des Urlaubsanspruchs für alle Arbeitnehmer mit dem Urteil vereinbar, da sie alle gleich benachteiligt.

Weitere News: Bahn-Streik 2012: Öffentlicher Dienst lähmt Bus und Bahn

Richter: Für sich selbst geurteilt?

Eine pikante Auswirkung hat das Urteil auch in Bezug zu den Beschäftigten der Gerichte selbst. Auch diese gehören dem Öffentlichen Dienst an. Insofern dürfte das Urteil die urteilenden Richter auch selbst betreffen.

Deshalb bleibt die Frage, ob das Urteil frei von Eigeninteressen gefällt wurde oder nicht doch letztlich dem eigenen Wunsch der Richter entsprang, einige Tage mehr Urlaub im Jahr für jüngere Kollegen und gestresste Gerichtsmitarbeiter zu erhalten?

In jedem Fall jedoch haben die Richter richtig geurteilt und dies auch nachvollziehbar begründet, insofern kann den Richtern im Gegensatz zu manch anderer Berufsgruppe hier keine Lobbyarbeit vorgeworfen werden, zumal auch viele andere Berufsgruppen von dem Urteil profitieren.

Das Urteil trägt das Aktenzeichen 9 AZR 529/10.


Bsp. Grafik: Öffentlicher Dienst Urlaub / Urlaubsanspruch (c) pi

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