NSU Prozess-Beginn: Das OLG München und die Sensibilität

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

NSU Prozess-Beginn in München ab 17. April 2013: Zum Termin im NSU-Prozess wurden bei der Presseakkreditierung türkische und griechische Journalisten außen vor gelassen.

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Das Oberlandesgericht (OLG) München argumentiert damit, dass bei der Platzvergabe für Medienvertreter die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidend gewesen sei.

Bundesregierung mahnt sensiblen Umgang an

Mittlerweile hat sich auch die Bundesregierung in den Vorgang eingeschaltet. Diese hofft auf einen „sensiblen Umgang“ hinsichtlich dem Interesse von türkischen und griechischen Medien in Bezug auf den NSU-Prozess.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, (CDU) bat die Verantwortlichen des Oberlandesgerichts München, die Akkreditierungspraxis für die Journalisten noch einmal zu überprüfen.

Obwohl insgesamt 50 reservierte Plätze für Journalisten im Gerichtssaal vorhanden sind, wurde kein türkisches und kein griechisches Medium zugelassen.

Acht von zehn NSU-Opfern waren türkischer Herkunft

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass acht der zehn Mordopfer der NSU-Mordserie türkischer Herkunft gewesen sind.

Aus diesem Grunde sei es unverzichtbar, dass türkische und griechische Medienvertreter hinsichtlich der Platzvergabe berücksichtigt würden, so die einhellige Meinung seitens der Politik.

Das Oberlandesgericht indes weist auf die Reihenfolge der Antragstellung zum NSU Prozess-Beginn hin und darauf, dass aus juristischer Sicht einer geänderte Akkreditierung nicht möglich sei.

Fraglich bleibt, warum zahlreiche freie Journalisten Zugang zur Presse-Tribüne erhalten haben, aber kein angesehenes türkisches oder griechisches Nachrichtenmedium.

OLG München: Trittbrettfunktion für Rechtsextreme?

Letztlich wirft die Akkreditierungspraxis des OLG München zum NSU Prozess-Beginn abermals ein schlechtes Bild auf Deutschland in der Türkei und in Griechenland.

Mittlerweile gibt es bereits erste Kritiker, die dem OLG München sogar eine Art Trittbrettfunktion hinsichtlich einer rechtsgerichteten Gesinnung zugestehen.

Mittlerweile gibt es jedoch bereits erste Medien wie die Zeitung „Neues Deutschland“, die anboten, ihren Platz türkischen Kollegen für die Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass dies nicht möglich sei.

Eklat vor NSU-Prozess: So nicht, Geehrtes Gericht!

Justiz beherbergte im Nachkriegsdeutschland zahlreiche Nazis

In juristischer Hinsicht mag das OLG korrekt handeln, in politischer und vor allem empathischer Hinsicht ist das Akkreditierungsverfahren im NSU Prozess hingegen als skandalös zu bezeichnen.

Letztlich dürften nicht nur in der Türkei Erinnerung daran wach werden, dass es gerade die Justiz war, die im Nachkriegsdeutschland zahlreiche Nazis in ihren Reihen beherbergt hatte.

Auch wenn heutige Richter in aller Regel einer anderen Generation und damit auch einer anderen Sichtweise entstammen, in der Welt wird dabei nicht zwischen korrekter juristischer Handlungsweise und unsensiblem Verhalten unterschieden. Das ist in dem Fall das ganze Dilemma.

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Bsp. Grafik zum Artikel: NSU Prozess-Beginn / OLG München (c) cc/Feuerwehr Wiesbaden

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