NSA-Affäre: Bundesanwalt ermittelt wegen Merkels Handy

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

NSA-Affäre: Bundesanwalt Range ermittelt nun doch wegen Handy von Angela Merkel – Vor dem Gesetz sind alle gleich. So jedenfalls will es die juristische Theorie.

nsa-affaere-bundesanwalt-merkel-handy news

Offenbar gibt es aber Menschen, die vor dem Gesetz “gleicher“ sind als andere Menschen.

Bürger dürfen offenbar straffrei durch NSA ausgespäht werden

Anders lässt sich die Ermittlung des Generalbundesanwalts wegen der Ausspähung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht erklären. Nicht das Ausspähen millionenfacher Daten von Bundesbürgern wird zur Anklage gebracht, sondern lediglich das Abhören des Handys der Bundeskanzlerin.

Während der Generalbundesanwalt im Fall der Bundeskanzlerin Ermittlungen aufgenommen hat, lehnte er es im Fall des massenhaften Ausspähens von Bürgerdaten durch die NSA ab.

Der Generalbundesanwalt betonte aber, dass sobald es Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung geben würde, würden auch in diesem Fall Ermittlungen eingeleitet werden.

Opposition im Bundestag kritisiert Generalbundesanwalt

Die Logik dieses Vorgehens leuchtet jedoch nicht sofort ein. Denn das Ausspähen des Kanzleihandys gilt offenbar als vermeintliche Straftat, während Daten von unschuldigen Bundesbürgern offenbar durch die NSA straffrei ausgespäht werden dürfen. Die Opposition im Bundestag kritisiert das Vorgehen des Generalbundesanwalts ebenfalls.

So sagte die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass der Generalbundesanwalts Range auch wegen der “totalen Überwachung aller Deutschen“ ermitteln solle.

Ob der Generalbundesanwalt durch die Ausspähung des Handys von Angela Merkel so etwas wie einen Präzedenzfall schaffen will und dadurch die Bedeutung der freiheitlichen Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung unterstreichen will, wäre zumindest eine Möglichkeit, warum er nur im Fall der Bundeskanzlerin ermittelt und nicht im Fall der Abschöpfung von Daten von Millionen Bundesbürgern.

NSA-Affäre: Bundesanwalt ermittelt nun doch | Journal

USA: Zwischen No-Spy und Selbstkritik? Kein Anhaltspunkt

Allerdings dürften auch die jetzt aufgenommenen Ermittlungen lediglich durch den öffentlichen Sturm der Entrüstung zustande gekommen sein.

Ob nun erneut Bürgerproteste auf die Straße getragen werden und dadurch der Generalbundesanwalt erneut in die Enge gedrängt wird, darf zumindest nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

In jedem Fall ist die NSA-Affäre nun ein Fall für das Strafgesetzbuch geworden.

Ob sich die USA durch die aufgenommenen Ermittlungen allerdings so etwas wie Selbstkritik gefallen lassen oder weiter ein No-Spy-Abkommen ablehnen und dadurch gleichsam bezeugen, welche Sichtweise der einstige Weltpolizist in Bezug auf die Verwirklichung von Freiheitsrechten hat, darf gespannt abgewartet werden.

Kanzlerhandy: Generalbundesanwalt Range begründet Ermittlungen in der Abhör-Affäre am 04.06.2014

Bsp. Grafik zum Artikel: NSA-Affäre Bundesanwalt / Merkel Handy (c) WEF

Diese News teilen
Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert