Deutschland: Ausbildungskosten als Werbungskosten anerkannt
Auszubildende und Studenten in Deutschland können nach zwei jüngst gefällten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Zukunft die Ausbildungskosten steuerlich geltend machen. Diese Regelung besitzt Rechtswirkung bis zu fünf Jahre rückwirkend für die Zeit der ersten Ausbildung oder ein Erststudium. Werbungskosten: BFH widerspricht Finanzämtern Mit dem nun gefällten Urteil widersprach der Bundesfinanzhof der gängigen Praxis von mehr...