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HomeDeutschlandNetzpolitik.org: Die Doppelzüngigkeit von Heiko Maas

Netzpolitik.org: Die Doppelzüngigkeit von Heiko Maas

  • 4. August 2015
  • Geschrieben in DeutschlandPolitik

In der Affäre um die Betreiber des Internetblocks “netzpolitik.org“ geht die Bundesregierung zunehmend auf Distanz zu Generalbundesanwalt Harald Range.

Koalitionspoker

Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel wie auch Innenminister Thomas de Maizière (beide Mitglied der CDU) unterstützen die Ansicht von Justizminister Heiko Maas (SPD).

Maas war lange im Vorfeld über geplante Ermittlungen im Bilde

Dieser übte Kritik an den Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des-Internet-Blogs “Netzpolitik.org“. Nachdem der Justizminister die Kritik öffentlich gemacht hatte, lässt Generalbundesanwalt Range die Ermittlungen “vorerst ruhen“.

Was sich als Kritik seitens der Politik gegenüber dem Generalbundesanwalt anhört, offenbart sich bei genauerem Hinsehen jedoch als verwerfliches Verhalten zumindest von Bundesjustizminister Heiko Maas. Denn dieser wusste offenbar bereits seit längerem über die geplanten Ermittlungen gegen den Internet-Blog beziehungsweise seine Betreiber Bescheid.

Als oberster Dienstherr hätte der Bundesjustizminister den Generalbundesanwalt eine Ermittlung untersagen können. Dies ist allerdings unterblieben. Insofern stellt sich die berechtigte Frage, wie der Bundesjustizminister reagiert hätte, wenn das öffentliche Echo anders ausgefallen wäre?

Generalbundesanwalt wird vom Bundesrat gewählt

Insofern bleibt zumindest offen, ob der Bundesjustizminister als “Fähnchen im Wind“ zu betiteln ist. Zudem stellt sich die Stellung von Generalbundesanwalt Harald Range in den Medien derzeit so dar, als wenn dieser den vollständigen Rückhalt in der Politik verloren hätte.

Auch wenn der Bundesjustizminister und indirekt auch durch die Kontrolle des Bundesamts für Verfassungsschutz, das Bundesinnenministerium verantwortlich für die Generalbundesanwaltschaft sind, wurde der ehemalige Celler Generalstaatsanwalt Range vom Bundesrat einstimmig zum Generalbundesanwalt gewählt.

Insofern erfolgte die Ernennung nicht durch Bundesminister oder den Bundestag, sondern im Rahmen des föderalen Staatsprinzips durch den Bundesrat. Wenn also in den Medien davon berichtet wird, dass die “Bundesregierung“ auf Distanz zum Generalbundesanwalt geht, dann hat dies zumindest formal keine Auswirkungen, da der Generalbundesanwalt durch den Bundesrat eingesetzt wird.

Generalbundesanwalt ordnete bereits im Mai Verbot von Ermittlungen gegen Journalisten selbst an

Dennoch offenbart sich das Verhalten von Bundesjustizminister Heiko Maas als doppelzüngig. In der Sache haben sowohl der Bundesjustizminister wie auch die Bundeskanzlerin Recht. Die Pressefreiheit ist ein derart wichtiges Gut innerhalb der Demokratie, dass diese nicht einfach durch eine wie auch immer geartete Ermittlung außer Kraft gesetzt werden darf.

Zudem hatte der Generalbundesanwalt bereits am 13. Mai 2015 im Rahmen der Vorermittlungen angewiesen, dass im Hinblick auf das “hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die Journalisten selbst ergriffen werden“.

Allein aus diesem Grund heraus, stellt sich auch die Frage, ob die zuständigen Minister, allen voran Bundesjustizminister Heiko Maas, im Endeffekt nicht versucht haben, mithilfe der Ermittlung sich selbst in ein positives Licht zu rücken und insofern der Bundesanwaltschaft an sich geschadet haben.

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Bsp. Grafik: Bundestag Deutschland (c) aph

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