Der Einsatz der Bundeswehr im Libyen-Krieg wird nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Berichten zufolge haben die Grünen ihre bereits vor einigen Wochen angekündigte Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht.
Ein erstes Schreiben diesbezüglich sei bereits in Karlsruhe eingetroffen, so die „Süddeutsche Zeitung“. Grund für die Klage der Grünen ist die Tatsache, dass für den Einsatz der Bundeswehr im Februar keine Genehmigung des Bundestages eingeholt wurde.
Libyen-Krieg: Aktion Pegasus
Um Mitarbeiter des BASF-Tochterunternehmens Wintershall in Sicherheit zu bringen, hatte die Bundeswehr im Rahmen der Aktion „Pegasus“ zwei Transall-Maschinen nach Nafurah in Libyen beordert.
Auch im Nachgang ließ die Bundesregierung die Aktion nicht vom Bundestag legitimieren. Der Bundestag ist bei allen bewaffneten Einsätzen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Bundesregierung stufte den Einsatz deshalb auch als humanitären Einsatz und nicht militärisch ein.
Da jedoch an Bord der Transall Maschine bewaffnete Fallschirmjäger zugegen waren, betrachten die Grünen den Einsatz als bewaffnete Aktion.
Bundeswehr in Libyen: Gefahrenpotential entscheidend
Die Klageschrift die nun in Karlsruhe behandelt wird, argumentiert ähnlich.
Der von den Grünen beauftragte Berliner Verfassungsrechtler Professor Christoph Möllers gibt in der „Süddeutschen Zeitung“ zudem an, dass die Frage der Beteiligung des Bundestages nicht vom tatsächlichen Verlauf einer Aktion abhänge, sondern von deren Gefahrenpotential.
Der Bundestag müsse deshalb dem Einsatz auch dann zustimmen, wenn dort kein Schuss falle, so Möllers weiter.
Libyen-Krieg (c) ES