Leistungsschutzrecht: Google und Verlage – Kommt das Click to Pay-Web?

Stephan Frey
Stephan Frey
4 min Lesezeit
Leistungsschutzrecht Google Verlage News

Leistungsschutzrecht: Google und Verlage im Fokus – Die Zeitungs- und Magazinverlage haben es sich schon lange gewünscht, gemeint ist das sogenannte Leistungsschutzrecht für Pressetexte im weltweiten Netz.

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Dadurch könnten bald die Suchmaschinen für das Aufbereiten der Pressetexte zur Kasse gebeten werden.

Abwälzen von Kosten auf die Nutzer vorprogrammiert?

Da es in der Regel immer so ist, dass der Leistungserbringer etwaige Kosten auf den Nutzer abwälzt, stellt sich die berechtigte Frage, ob das Suchen per Suchmaschine bald Geld kostet. Wird das WWW also bald zum Click to Pay-per Search?

Das Leistungsschutzrecht bezweckt, Printmedien an den Umsätzen von Suchmaschinen teilhaben zu lassen. Während die Printmedien durch das neue Leistungsschutzrecht ihre Rechte gesichert sehen, sehen Web-Aktivisten die Freiheit im Netz bedroht.

Verlagshäuser sollen von Suchmschinenbetreibern Geld erhalten

Falls der Bundestag die Reform des Leistungsschutzrechtes billigt, hätten Verlagshäuser das Recht Geld von Suchmaschinen zu verlangen, wenn diese Berichte der Nachrichtenhäuser aufbereiten.

Ursprünglich war im Gesetzentwurf auch von gewerblichen Nutzungsrechten im Sinne von Firmen und Verbänden die Rede.

Hier dürfte erneut einmal mehr die FDP ihre Finger im Spiel gehabt haben und diesen Passus für ihre Wählerklientel entfernt haben.

Während die Verlagshäuser somit Geld für ihre Leistungen von den Suchmaschinen wie Google und Yahoo verlangen können, dürfte es mit der Informationsfreiheit im Netz vorbei sein.

Google dürfte sich das Geld letztlich über den Endnutzer zurückholen. Auch wenn die Politik dies bislang nicht sehen möchte, könnte das Netz letztlich in „Bildungssurfer“ und solche die kostenlose „Ramschangebote“ nutzen müssen, weil ihnen das Geld für die Nutzung hochwertiger Nachrichten fehlt, eingeteilt werden.

Alternative: Bannerwerbung auf Google?

Eine andere Möglichkeit wäre die, dass die Seite von Google durch Werbeslogans und Bannerwerbung von externen Firmen refinanziert wird, um die Beträge wieder einspielen zu können. In beiden Fällen würde das Internet an Wert verlieren.

Anhand des Leistungsschutzgesetzes zeigt sich zudem, dass einige Verlagshäuser, die schlicht die Zeichen der Zeit verschlafen haben, nun versuchen, den Staat für ihre kommerziellen Ziele einzuspannen.

Presse und die Verbreitung von News findet im Internet jedoch schon längst nicht mehr nur von Verlagshäusern statt, sondern auch von Nachrichtenplattformen.

Seltsame Allianz von Politik und Presse

Letztlich zeigt das neue Leistungsschutzgesetz, dass die Politik sich von der Presse „einlullen“ lässt, in der Hoffnung im Wahlkampf 2013 dadurch eine gute Presse zu erhalten.

Letztlich könnte dieser Versuch in zeitlicher Nähe zur anstehenden Bundestagswahl auch als Bestechung der Presse gedeutet werden.

Leistungsschutzrecht: Unabhängigkeit der Presse in Gefahr

Letztlich dürfte diese aber diesmal als Lobby für die Politik dienen, und insofern nach dem Motto verfahren „Eine Hand wäscht die andere“. Unabhängige Presse geht hingegen anders und Moral auch.

Ebenfalls muss sich die Pressewirtschaft insgesamt den Vorwurf gefallen lassen, das Internetzeitalter und die Erarbeitung angemessener Vermarktungsstrategien zu entwickeln.

Insofern soll nun die Politik als Erfüllungsgehilfe der Presse dienen. Der Unabhängigkeit der Presse ist diese Art der Verquickung indes nicht sehr zuträglich, man könnte auch davon sprechen, dass es sich wie Zustände einer Bananenrepublik liest.

Die Anwälte indes freuen sich über viele neue Rechtsfälle, denn Internetexperten erwarten eine Klagewelle von Web-Nutzern und betroffenen Suchmaschinenbetreibern.

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Bsp. Grafik zum Artikel: Leistungsschutzrecht Google / Verlage (c) ohf

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