Ist KinoX.to legal? Benutzer von illegalen Film-Webseiten im Netz wie KinoX.to müssen zukünftig mit Verfolgung durch die Justiz rechnen.
Dies stellte das Amtsgericht Leipzig jetzt in einem Urteil zur Filmplattform KinoX.to fest.
KinoX.to und Co.: Streaming zukünftig strafbar
Das Gericht urteilte, dass das sogenannte „Streaming“ „dem Grunde nach“ ein Urheberrechtsverstoß sei.
Betreiber und auch die User von Raubkopie-Filmseiten müssen zukünftig also mit einer Strafverfolgung rechnen. Bislang wurde dieser Bereich als juristische Grauzone deklariert.
Der ehemalige Betreiber der Filmplattform Kino.to erhielt eine Strafe von drei Jahren und fünf Monaten Haft.
Auch der Klon von kino.to, kinoX.to wird damit zum illegalen Webwerkzeug. Ob und inwieweit allerdings das Streaming in Zukunft unterbunden werden kann, ist fraglich.
Urteil zum Kino-Streaming: Symbolischer Charakter anzunehmen
Auch viele Radioprogramme im Internet und hier besonders Musikstücke, werden per Streamingverfahren aufgenommen, ähnlich einem Mitschnitt eines Kassettenrekorders.
Wenn das Streaming also dem Grunde nach strafbar ist, dürfte auch diese Variante des Streamings zukünftig strafbar sein.
Allerdings handelt es sich bei dem Urteil um ein erstinstanzliches Urteil. Ob und inwieweit weitere Instanzen über die Rechtmäßigkeit zu urteilen haben, bleibt also abzuwarten.
Fest steht, gegenwärtig dürfte das Mitschneiden von Filmen und Musik strafbar sein.
Allerdings dürfte angesichts der Masse an Internetusern fraglich sein, wie und wo die Justiz hier ansetzen will, um Verstöße zukünftig zu unterbinden.
Insofern dürfte das jüngste Urteil eher symbolischen Charakter besitzen.
Grafik zum Artikel: KinoX.to legal / Gerichtsurteil (c) sc
Das Urteil sprach ein Amtsrichter, der sich wahrscheinlich wichtig machen wollte. Zweite Instans wird diesen Beschluss die Toilette runterspülen und wir die Steuerzahlen werden für den ganzen Spaß bezahlen : ) Sollte ich mich irren, werde ich 5 Euro an Greenpeace spenden.