Kino.to: Nach Urteil für Programmierer folgt Anonymous-Rache

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Nachdem der ehemalige Programmierer des Kinox.to Vorgängers „Kino.to“ laut einem aktuellen Urteil drei Jahre und zehn Monate in Haft muss, folgte umgehend die Rache aus dem Netz.

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Die Internetaktivisten von „Anonymous“ starteten mit Angriffen auf Justizwebseiten die „Operation Kino“.

Anonymous: DDOS-Angriff auf Justizwebseiten?

Kurz nach Beginn der Aktion war die Webseite des Bundesjustizministeriums online nicht mehr erreichbar. Auch die Webseite „justiz.sachsen.de“ konnte nicht mehr erreicht werden.

Experten vermuten, dass die Webseiten mittels einer sogenannten DDOS-Attacke angegriffen wurden. Mittels einer DDOS-Attacke werden die Server so häufig mit Anfragen überhäuft, dass diese irgendwann unter der Last der Anfragen in die Knie gehen.

Landgericht Leipzig: Geständnis des Angeklagten zu seinen Gunsten ausgelegt

Hintergrund für die Angriffe auf die Justizwebseiten ist das Urteil des Landgerichts Leipzig in Bezug auf den Programmierer des Internetportals „Kino.to“.

Das Landgericht verurteilte den ehemaligen Programmierer der Internetplattform „Kino.to“ zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl Anklage als auch Verteidigung noch im Gerichtssaal auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten. Das Landgericht sprach den Angeklagten der vielfachen Urheberrechtsverletzung schuldig.

Der Programmierer hat die technische Voraussetzung für die Webseite zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, was das Gericht zu Gunsten des Betroffenen auslegte.

Angeklagter: In rechtlicher Grauzone bewegt

Der 29-jährige Angeklagte berief sich in seiner Aussage darauf, sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt zu haben und sich seines strafrechtlichen Handelns nicht bewusst gewesen zu sein. Diese Aussage ließen die Richter jedoch nicht gelten.

Das Gericht sprach sich jedoch für die Unterbringung in den offenen Vollzug aus. Zudem wurde der Angeklagte bis zum Haftantritt aus der Untersuchungshaft entlassen.

Sowohl Anklagevertreter als auch der Verteidiger des Kino.to-Programmierers zeigten sich denn auch mit dem Urteil zufrieden.

Der 29-jährige Programmierer hat nun die Möglichkeit tagsüber einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen und muss nur die Nächte in der Justizvollzugsanstalt verbringen.

Zum Thema: Kino.to und Kinox.to Urteil: Ein Strafrecht vergangener Jahrhunderte

Kinox.to und Co.: Gesetzgeber gefordert

Ungeachtet des Urteils sollte sich der Gesetzgeber über eine neue Form des Urheberrechteschutzes Gedanken machen.

So könnte beispielsweise über eine Abgabe, welche an den jeweiligen Internetprovider zu zahlen ist, ähnlich wie die Künstlersozialabgabe, ein Fonds geschaffen werden, der den Urhebern ihr Auskommen nach bestimmten Verteilungsschlüsseln sichert und gleichzeitig den unbeschränkten Zugang im Netz ermöglicht.

Durch die Abgabe würde zwar der Preis für den DSL-Anschluss steigen, letztlich hätten aber alle Beteiligten davon etwas.

Die Netzgemeinde wäre entkriminalisiert und die Urheber erhalten für ihre Werke wiederkehrende Tantiemen.

Weitere News: KinoX.to legal? Gericht sieht Streaming-User strafbar


Bsp. Grafik: Kino.to Urteil Programmierer / Anonymous (c) gom

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1 Kommentar
  • Ich wäre gerne bereit, eine höhere Gebühr zu zahlen, wenn ich somit legal die Filme usw. schauen könnte, auf die ICH Lust habe. Auf das Angebot im TV kann ich gern verzichten, da kommt doch eh nur Mist! Und hierfür muss man auch noch viel Geld zahlen und kann nicht bestimmen, was man schauen will. Das klassische Fernsehen hat ausgedient und viel Geld für Filme (Kino, Videothek) will auch keiner mehr zahlen!!!

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