Kindergeld ab 1.1. 2016 an Steuernummer gekoppelt

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

Kindergeld ab 2016 an Steuernummer gekoppelt: Familienkasse beruhigt Eltern – Ab dem 1. Januar 2016 wird das Kindergeld nur noch ausgezahlt, wenn die Steuer-ID der Eltern und des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden.

Kindergeld 2016 Steuernummer-Familienkasse

Die Familienkasse verlangt ab dem 1. Januar 2016 die Angabe einer Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes.

Steuer-ID-Kopplung soll doppelte Zahlung ausschließen

Die Eltern werden von der Änderung nicht gesondert informiert. Die Bundesagentur für Arbeit teilt jedoch mit, dass kein Elternteil Sorge haben muss, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1. Januar des kommenden Jahres keine Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.

Sinn und Zweck der Kopplung der Auszahlung des Kindergeldes an die Steuer-Identifikationsnummer ist es, das verhindert werden soll, dass das Kindergeld doppelt ausbezahlt wird.

Familienkassen erhalten Steuer-ID-Nummern in aller Regel bereits automatisch

Insbesondere Elternpaare, deren Kinder gerade erst geboren wurden, dürften über die Neuregelung bereits im Vorwege informiert worden sein.

Für alle Neugeborenen ab dem 1. Januar 2016 werden die Formulare zur Beantragung des Kindergeldes entsprechend mit einem Feld für die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer versehen.

Durch das automatisierte Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen jedoch bereits jetzt schon der größte Teil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Betroffene Eltern können deshalb bei der zuständigen Familienkasse nachfragen, ob die Nummer bereits bekannt ist. Falls dies nicht der Fall ist, kann die Steuer-Identifikationsnummer dann nachgereicht werden.

Kindergeld 2016 nur noch mit Steuer Identifikationsnummer (தமிழ்/Tamil)

Steuer-ID wurde 2008 eingeführt

Im Jahr 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern jeden Bundesbürger sowie jeden in der Bundesrepublik Steuerpflichtigen eine lebenslang gültige spezielle und damit individuelle Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Diese findet sich sowohl auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers wie auch auf jedem Einkommensteuerbescheid.

Bei der Geburt eines Kindes schickt das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern nach der Geburt des Kindes automatisch die Steuer-ID für das Kind per Post zu.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer nicht aufzufinden sein, kann diese schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern zur erneuten Zusendungen angefordert werden.

Eltern können Mitarbeiter der Familienkassen entlasten helfen

Grundsätzlich ist es so, dass die Bundesagentur für Arbeit bei Nichtvorlage der Steuer-ID automatisch auf die betroffenen Elternpaare zukommt. Es ist daher grundsätzlich nicht so, dass die Eltern verpflichtet sind, von sich aus die Steuer-ID nachreichen zu müssen.

Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe und zur Arbeitserleichterung der betreffenden Mitarbeiter der Familienkassen ist dies aber durchaus als empfehlenswert anzusehen.

Weitere News: Betreuungsgeld: Ist die “Herdprämie” verfassungswidrig?


Bsp. Grafik zum Artikel: Kindergeld 2016 / Steuernummer / Familienkasse (c) ms

Diese News teilen
Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert