Karlsruhe Geiseldrama: Bei einer Zwangsräumung einer Wohnung in Karlsruhe endete diese nach einer Geiselnahme für fünf Personen tödlich.
Der Bewohner einer Wohnung, die zwangsweise geräumt werden sollte, nahm zunächst Geiseln und richtete diese anschließend regelrecht mit Kopfschüssen hin.
Tote Frau offenbar Lebenspartnerin des Täters
Zuletzt nahm er sich ebenfalls das Leben. Eine ebenfalls erschossene Frau soll offenbar die Lebenspartnerin des Bewohners sein.
Nach Angaben von Nachbarn hörten diese bereits am Vorabend der Wohnungsräumung Schüsse.
Leitender Oberstaatsanwalt: Tat offenbar geplant
Die Polizei vermutet daher, dass die Frau bereits am Abend zuvor erschossen wurde. Genaues soll nun eine Obduktion klären.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Gunter Spitz geht derweil davon aus, dass der Täter die Tat geplant hatte. Dies würde das bereitgelegte Fesselwerkzeug belegen, so die Ermittler.
Auch die bereitgelegte Waffe gilt als Indiz dafür. Der Täter hatte zunächst den 47 Jahre alten Gerichtsvollzieher, einen 33-jährigen Schlosser, den neuen Wohnungsinhaber und einen Sozialarbeiter in die Wohnung gelassen.
Der 53-jährige Täter ließ die Personen zunächst in die Wohnung und zwang dann offenbar den Schlosser dazu die anderen zu fesseln.
Sozialarbeiter wurde freigelassen
Der Täter ließ daraufhin den Sozialarbeiter frei, dieser informierte umgehend die Polizei.
Zuvor hatte der Schlosser noch versucht dem Täter die Waffe zu entreißen, dabei wurde er tödlich getroffen. Anschließend tötete der Mann auch die übrigen Geiseln.
Schlosser wäre in wenigen Tagen Vater geworden
Der Schlosser hätte an diesem Tag eigentlich freigehabt und ist eingesprungen. Er hinterlässt eine hochschwangere Frau und zwei weitere Kinder.
Obwohl das Geiseldrama von Karlsruhe durch nichts zu rechtfertigen ist, zeigt die Freilassung des Sozialarbeiters, dass ein Zugang zu dem Mann hätte möglich sein können.
Und obwohl der Mann selbst nicht Adressat der Räumung gewesen war, sondern seine Lebensgefährtin, offenbart das Verbrechen auch, wie irrational Menschen bei Verlust ihres Lebensmittelpunktes reagieren.
Gesetzgeber gefragt: Zukünftig erst Zwangsräumung nach erfolgter Besorgung einer Ersatzwohnung
Um ähnliche Taten zu verhindern, sollte daher vor einer Zwangsräumung zunächst immer ein Sozialarbeiter mit den Betroffenen eine adäquate Wohnlösung finden und erst nach erfolgtem Umzug dürfte dann eine Zwangsräumung vorgenommen werden.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, zumal ähnliche Ereignisse immer wieder bei Zwangsräumungen, wenn auch nicht in dem Ausmaß, vorkommen.
Dennoch rechtfertigt dies die Tat in keinerlei Weise. Wohl offenbart die Tat aber die innere Hilflosigkeit eines Menschen, der Amok lief, weil sein bisheriges Leben völlig aus den Fugen zu geraten drohte.
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Bsp. Grafik zum Artikel: Karlsruhe Geiselnahme (c) cc/Björn Kietzmann