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DeutschlandKarlsruhe: ESM-Rettungsschirm laut Urteil unter Auflagen genehmigt

Karlsruhe: ESM-Rettungsschirm laut Urteil unter Auflagen genehmigt

  • 13. September 2012
  • Geschrieben in DeutschlandPolitikWeltWirtschaft

Entscheidung gefallen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt in seinem Urteil unter Auflagen genehmigt.

ESM-Rettungsschirm-Karlsruhe-Urteil-News

Allerdings müsse sichergestellt werden, dass Deutschland nur für die zuvor vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe.

Bundestag und Bundesrat müssen umfassend informiert werden

Dies sagte der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden.

Dies gelte auch angesichts der beruflichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit Personen, die mit dem ESM beruflich zu tun haben.

Bundespräsident: „Urteil unverzüglich auswerten“

Bundespräsident Joachim Gauck wird nunmehr wohl die entsprechenden Gesetze unterschreiben.

Allerdings müsse Deutschland die Vorbehalte noch gegenüber den anderen Vertragspartnern geltend machen. Der Bundespräsident will derweil den Urteilsspruch „unverzüglich auswerten“.

Andreas Voßkuhle: Urteil nur vorläufig – Hauptverhandlung steht noch aus

Andreas Voßkuhle erklärte jedoch einschränkend, dass die Entscheidung über den ESM nur von vorläufiger Natur sei. Es findet noch eine Hauptverhandlung statt, in der überprüft werde, ob die Zentralbank möglicherweise ihre Kompetenzen überschritten habe.

Mit der nun erfolgten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann Deutschland dem permanenten Rettungsschirm beitreten. Allerdings muss Deutschland die vom Gericht bemängelten Vorbehalte gegenüber den anderen Vertragsstaaten erklären.

Voßkuhle betonte indes, dass das Gericht nicht darüber urteilt, ob der ESM sinnvoll sei oder nicht. Der Gerichtspräsident sagte hierzu wörtlich: „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik“.

Tausende klagten gegen ESM, auch Peter Gauweiler (CSU)

Mit dem Urteilsspruch wurde zugleich der Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler abgewiesen. Auch die Klagen Zigtausender anderer Kläger wurde zurückgewiesen.

Der Vorsitzende der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker will nun den Gouverneursrat des Rettungsfonds erstmals am 8. Oktober einberufen.

Juncker geht nun von einem schnellen Inkrafttreten des Rettungsschirmes aus. Inwieweit nun Europa einer möglichen guten Zukunft entgegensieht oder ob das Urteil wieder nur einmal die Börsianer befriedigt, bleibt indes abzuwarten.

ESM: Chance für Europa oder droht eine Implosion?

Sollten tatsächlich die Jugendlichen in Spanien und Griechenland und all die anderen arbeitslosen Menschen in den anderen EU-Krisenstaaten ebenfalls profitieren, dann sei auch der Börse und seinen Anlegern das Geld gegönnt.

Sollte jedoch wieder nur der Geldadel Profite einstreichen und die einfache Bevölkerung leer ausgehen, so stellt sich die Frage, wann es zu einer Revolution von unten in den betroffenen Ländern kommt.

Dies wäre dann zugleich auch eine wahre Bedrohung für den Kapitalismus. Auch im Frankreich des 18. Jahrhunderts konnte sich damals niemand von der Klasse der Reichen vorstellen, dass der „Pöbel“ die Macht übernimmt, Gleiches gilt für das zaristische Russland.

Insofern sollte auch die einfache Bevölkerung profitieren, sonst könnte der Euro am Ende zwar erhalten bleiben und Europa trotzdem implodieren, mit unabsehbaren Folgen.

Weitere News: ESM Rettungsschirm: Wenn der Gauweiler Peter Karlsruhe ruft


Bsp. Grafik: ESM-Rettungsschirm / Karlsruhe (c) European Parliament

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