Gebühren: GEZ-Befreiung gilt auch 2012/2013 nicht für internetfähige Computer – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn Freiberufler für einen internetfähigen PC GEZ-Gebühren entrichten.
Dem Beschluss lag eine Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwaltes zugrunde.
GEZ-Gebühr: Anwalt legte Verfassungsbeschwerde ein
Der Anwalt verfügte in seiner Kanzlei zwar über einen internetfähigen Computer nicht jedoch über ein Rundfunk- oder Fernsehgerät.
Der Rechtsanwalt rechtfertigte seine Rechtsauffassung damit, dass er den Computer nur beruflich nutzt und deshalb weder Fernsehen sieht noch Radio hört.
Aus diesem Grunde weigerte er sich, für den Computer GEZ-Gebühren zu bezahlen. Durch die Gebührenpflicht fühlte sich der Kläger insbesondere in seinem Grundrecht auf Freiheit der Information (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz) verletzt.
Mit der Klage scheiterte der Rechtsanwalt zuvor bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht. Danach stand ihm nur noch der Weg vor dem Bundesverfassungsgericht offen.
Bundesverfassungsgericht: Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes indes nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
In ihrer Begründung sahen die Richter durch die Gebührenpflicht zwar die Beschaffung von Informationen erschwert, da die GEZ-Gebühr jedoch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diene, ist die Gebühr nach Ansicht der Verfassungsrichter daher erforderlich und insofern gesamtgesellschaftlich bedeutend.
GEZ: Ab 2013 werden Rundfunkgebühren neu geregelt
Die Richter sahen auch nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Im Gegenteil, durch die Gebührenpflicht werde die Flucht aus der Zahlpflicht für neuartige Medien verhindert, so die Ansicht des Gerichts.
Dadurch sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig gesichert. Das Urteil betrifft in erster Linie Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Heilpraktiker sowie Psychologen.
Mit Beginn des neuen Jahres werden die Rundfunkgebühren neu geregelt. Es kommt allerdings immer mehr die Meinung auf, dass die GEZ-Gebühr eher als zusätzliche Steuer empfunden wird.
In den Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sind letztlich Politiker Mitglied. Insofern beeinflussen diese durch ihr Wirken auch das Programm und dessen Gestaltung.
Insofern stellt sich gerade in der heutigen Zeit die Sinnfrage der GEZ-Gebühren immer mehr. Dies gilt umso mehr, als dass andere Länder eine derartige Gebühr für das Internet nicht kennen.
Gleichwohl gibt es einen Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in anderen Ländern der Welt.
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Bsp. Grafik: GEZ-Gebühren 2013 / Keine Befreiung / Computer (c) IM