GEZ Gebühren: Die Zwangsabgabe, die keiner versteht

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

Neue GEZ: Gebühren werden zu Rundfunkbeitrag – Seit dem 1. Januar löst der sogenannte Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr ab.

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Pro Haushalt wird damit ein Betrag fällig, welcher in seiner Form einer „Zwangsabgabe“ anmutet.

Zukünftig: Monatlicher Festbetrag

Auch wer keinen Fernseher besitzt, muss den neuen Rundfunkbeitrag trotzdem bezahlen.

Neu ist, dass es egal ist, wie viele Personen in einem Haushalt wohnen oder viele Geräte letztlich in dem jeweiligen Haushalt genutzt werden.

Monatlich fällt ein Festbetrag in Höhe von 17,98 Euro an. Bezahlt werden muss auch dann, wenn kein Programm der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt wird oder es in dem jeweiligen Haushalt keinen eigenen Fernseher gibt.

Zwangsabgabe oder gerechtere Gebührenstruktur?

Die Möglichkeit sich von der Rundfunkgebühr abzumelden gibt es zukünftig nicht mehr. Experten bezeichnen die neue Gebührenstruktur der GEZ daher auch als regelrechte Zwangsabgabe.

Auch Unternehmen müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen. Hier berechnet sich der Beitrag jedoch nach der Anzahl der Betriebsstätten und der jeweiligen Mitarbeiter.

Auch Autoradios sind in dem neuen Beitrag bereits enthalten. Nach der alten Gebührenstruktur mussten diese extra bezahlt werden.

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV), BAföG oder Sozialhilfe erhält, kann sich auch wie bisher von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen lediglich einen reduzierten Betrag in Höhe von 5,99 Euro bezahlen.

Insbesondere junge Paare und Familien dürften von der neuen Gebührenstruktur profitieren. Auch der PC ist von dem Beitrag bereits mit erfasst. Schätzungen zufolge profitieren etwa 1,5 Millionen Menschen von der neuen GEZ-Gebührenstruktur.

GEZ Gebühren 2013: Versteckte Rundfunksteuer?

Nicht bekannt ist jedoch die Zahl derer, die nun mehr Kosten haben als zuvor. Insbesondere die Tatsache, dass auch Personen, die keinen Fernseher besitzen, den Beitrag in voller Höhe entrichten müssen, stößt auf viel Unverständnis in der Bevölkerung.

Zwischenzeitlich hat es bereits Fälle gegeben, wo sowohl das Fernsehgerät als auch das Radiogerät abgemeldet wurden.

Wer allerdings einen internetfähigen PC besitzt, der muss den Beitrag trotzdem entrichten, selbst für den Fall, dass weder ein Radio noch ein Fernsehgerät im Haushalt enthalten ist.

Es stellt sich daher die Frage, warum die Bundesregierung nicht gleich eine Rundfunksteuer einführt? Das neue Rundfunkgebührenmodell kommt dem nämlich sehr nahe.

Weitere News: Gebühren: GEZ wandelt sich 2013 zum Rundfunkbeitrag!

Bsp. Grafik zum Artikel: GEZ 2013 Gebühren (c) cc/IM

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