Freie Studienplätze 2013: Grundrecht auf freie Berufswahl ausgehöhlt?

Stephan Frey
Stephan Frey
5 min Lesezeit

Freie Studienplätze 2013: Studienplatzvergabe für Sommer- und Wintersemester von München und Berlin bis NRW im Fokus – 4054 Bewerbungen bei 1003 verfügbaren Studienplätzen, so sah die Bilanz zum Sommersemester 2013 an der Universität Hamburg aus.

Freie Studienplaetze 2013-Wintersemester-Deutschland-News

Von den 1003 Studienplätzen in Hamburg stehen 350 für das Masterstudium zur Verfügung.

Freie Studienplätze: NC als Hürde zum Studium immer häufiger

Zahlreiche Universitäten kommen angesichts des Studentenandrangs in Bedrängnis. Insbesondere die doppelten Abiturjahrgänge sorgen für eine zunehmende Verknappung der verfügbaren Studienplätze. Die Universitäten versuchen dem Bewerberstrom durch zusätzliche NC-Hürden Einhalt zu gebieten.

Die Studiengänge, die keinen NC erheben, stellen in aller Regel so genannte Orchideenfächer dar. Auch diese erleben zunehmend einen Ansturm von Studenten.

Nach dem Motto “Hauptsache erst einmal an der Uni eingeschrieben“, immatrikulierten sich zahlreiche Studenten in Fächern wie Byzantinistik oder Klassische Archäologie. Dies verleitet die Universitäten letztlich dazu, zunehmend auch in den so genannten Orchideenfächern Hürden für das Studium aufzubauen.

Medizin: 44000 Bewerber für 8800 Studienplätze

Besonders bemerkenswert wird die Diskrepanz zwischen verfügbaren Studienplätzen und Bewerbern im Fach Medizin.

Klagt die Politik doch seit langem, dass immer weniger Ärzte für immer mehr Pflegebedürftige und Kranke zur Verfügung stehen, die Gründe hierfür legt die Politik jedoch nahezu zu 100 Prozent selbst. So gibt es 44000 Bewerber für das Studienfach Humanmedizin, allerdings nur 8800 Studienplätze.

Würden alle Studenten einen Studienplatz im Fach Humanmedizin erhalten, so könnte der Ärztemangel nahezu vollständig beseitigt werden. Die Realität sieht so aus, dass zahlreiche Studenten über Wartelisten oder über gerichtliches Einklagen letztlich erst in ihrem Wunschstudiengang landen.

Bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen

2011 urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1977, dass die Wartezeit für ein Wunschstudium dann als unangemessen hoch gilt, wenn diese länger dauert, als das eigentliche Studium selbst.

Vielfach wird seitens der Rechtsexperten kritisiert, dass durch das Erheben von NCs das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Berufswahl ausgehöhlt wird.

Dies gilt umso mehr, als dass die allgemeine Hochschulreife das Recht beinhaltet, an die Universität zu gehen. Eine bestimmte Note sieht zumindest das Grundrecht auf freie Berufswahl, sofern die rechtlichen Voraussetzungen (Abitur) vorhanden sind, als Studieneinstieg nicht vor.

Politik kürzt Gelder für Unis zunehmend

Die Politik indes kürzt zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fächern die Zuschüsse und zahlreiche Lehrstühle sogenannter Orchideenfächer müssen schließen. Die Studienplatzsituation insgesamt bleibt trotz steigender Studieninteressenten konstant.

Insofern sieht die Realität so aus, dass es nicht zu wenig Studenten gibt, sondern letztlich zu wenig mit Finanzen ausgestattete Universitäten.

Der viel diskutierte Fachkräftemangel ist letztlich von der Politik so selbstverschuldet. Die Prognose für die Studienplatzvergabe des Jahres 2013 sieht letztlich so aus, dass die Studentenzahlen im Vergleich zum Vorjahr abermals ansteigen werden. Allein an der Universität Hamburg stieg sie im Vergleich zum letzten Sommersemester um 15,72 Prozent.

Insgesamt bewarben sich 2694 Abiturienten mehr als im vergangenen Sommersemester um einen Studienplatz. Die Prognose für das Wintersemester dürfte noch schlimmer aussehen.

Studienabschluss: Erst Bachelor, dann NC?

Als weiteres Problem gilt der Masterstudiengang. Zahlreiche Bachelor-Absolventen können ihr Studium nicht fortsetzen, weil die Masterstudienplätze knapp werden.

Auch im Masterstudiengang werden stattdessen Hürden in Form eines NC erhoben. In einem früheren Studiengang wie dem Diplom, konnte jeder Student wenigstens das Studium mit einem adäquaten Studienabschluss abschließen.

Ein Student der Klassischen Archäologie kann mit einem Bachelor-Abschluss in etwa so viel anfangen, wie ein Medizinstudent, der lediglich das Physikum absolviert hat, bestenfalls kann er als wissenschaftliche Hilfskraft eingesetzt werden.

Insofern ist die Politik dringend aufgerufen, das Grundrecht auf freie Berufswahl für all jene zu sichern, die sich für ein Studium, ganz gleich welcher Fächerkombination interessieren, zu garantieren.

Weitere News zur aktuellen Lage: Universitäten in Deutschland: Freie Studienplätze weiterhin Mangelware!


Grafik: Freie Studienplätze 2013 / Universitäten Deutschland (c) cc/rh

Diese News teilen
Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert