Gustl Mollath: Wiederaufnahmeverfahren – Erster Prozesstag

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

News im Fall Gustl Mollath: Wiederaufnahmeverfahren – Erster Prozesstag – Gustl Mollath muss sich erneut in einem Prozess vor Gericht verantworten. Im Wiederaufnahmeverfahren, dass vor dem Landgericht Regensburg verhandelt wird, wird Mollath wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie Sachbeschädigung angeklagt.

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Insgesamt ist der Prozess auf 17 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll Mitte August gesprochen werden.

Ex-Frau tritt als Nebenklägerin auf

Zu Beginn des Prozesses äußerte sich der Angeklagte selbst und lehnte insbesondere einen psychologischen Gutachter als Sachverständigen ab.

Der Antrag, den Sachverständigen aus dem Gerichtssaal zu verbannen, scheiterte aber an den prozessführenden Richtern. Die Ex-Frau des Angeklagten erschien nicht vor Gericht. Diese tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth musste sich Gustl Mollath im Jahr 2006 bereits schon einmal vor Gericht wegen der nun angeklagten Sachverhalte verteidigen. Damals warf ihm seine zwischenzeitlich geschiedene Ehefrau vor, ihn misshandelt zu haben.

2006: Gutachter attestierten bei Mollath Wahnvorstellungen

Mehrere Gutachter attestierten Mollath damals Wahnvorstellungen und stuften ihn als gemeingefährlich ein. Das Gericht sah ihn als nicht schuldfähig an und wies ihn in die Psychiatrie ein. Dort wurde der Angeklagte sieben Jahre lang gegen seinen Willen eingesperrt.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, da zahlreiche Ungereimtheiten auftauchten und Zweifel an den psychiatrischen Gutachtern aufkam.

Laut damaliger Anklage sollte Mollath seine frühere Ehefrau körperlich misshandelt haben und gegen ihren Willen eingesperrt haben. Zudem soll er im Jahr 2006 zahlreiche Autoreifen zerstochen haben.

Zwei Optionen: Freispruch oder Schuldunfähigkeit

Insgesamt sind 44 Zeugen sind zum Prozess geladen. Darunter befinden sich auch mehrere Richter, Gutachter und Staatsanwälte. Ob Mollath am Ende von allen Vorwürfen freigesprochen wird oder erneut eine Einweisung in die Psychiatrie droht, kann bislang nur spekuliert werden.

Sollte es zu einer erneuten Einweisung in die Psychiatrie kommen, dürfte dies von einer großen Protestwelle begleitet sein. Gänzlich ausgeschlossen ist dies nicht, allerdings darf Mollath, da er bereits einmal freigesprochen wurde, nicht schlechter in dem Wiederaufnahmeverfahren gestellt werden als zuvor auch.

Insofern bleiben nur die Optionen Freispruch oder Schuldunfähigkeit. Im Letzteren Fall dürfte es allerdings um die Frage gehen, ob erneut ein Psychiatrie-Aufenthalt möglich erscheint oder nicht. Hier dürfte insbesondere die Frage eine Rolle spielen, ob Mollath eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder nicht.

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Bsp. Grafik zum Artikel: Fall Gustl Mollath / News (c) cc/Jose Nadie

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