Endlich frei – News im Fall Gustl Mollath: Nichts ist wie es war – Sieben Jahre war Gustl Mollath zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Nun erfolgte also seine Entlassung.
Grund für die Entlassung war ein bei genauer Betrachtung durchaus als Versuch der Urkundenfälschung zu interpretierendes des ärztliches Attest.
OLG Nürnberg: Attest als Urkundenfälschung ausgelegt
Die Ex-Ehefrau von Mollath wurde von dem Sohn einer Ärztin untersucht. Das Attest wurde jedoch von der Mutter, die ebenfalls Ärztin in der Praxis ist, unterzeichnet.
Hierbei wurde ein so feines und mit bloßem Auge kaum sichtbares „i.V.“ eingetragen, dass dies bei dem bisherigen Gerichtsverfahren nicht auffiel. Dieses Attest brachte Gustl Mollath nach sieben Jahren nun die Freiheit.
Rechtsgrundlage hierfür bietet § 359 Abs. 1 StPO. Der Paragraph ermöglicht eine Wiederaufnahme eines Verfahrens, wenn sich während einer Verhandlung eine Urkunde als unecht herausstellt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg veranlasste auf dieser Rechtsgrundlage die sofortige Freilassung und eine Neuauflage des Verfahrens.
Für Mollath indes bedeutet die Freiheit nicht nur eine ungewohnte Situation, sondern zugleich auch ein völlig neues Leben. Nicht nur das mediale Interesse dürfte riesig sein, sondern auch in die Zukunft.
Gustl Mollath: Willkür ausgeliefert gewesen
Vorläufig ist Gustl Mollath bei einem Freund untergekommen. Zudem will Mollath auf Schadensersatz klagen. Zudem will er ein Buch schreiben indem er über seinen Fall berichtet. Dabei kritisiert Gustl Mollath vor allem auch die psychiatrischen Kliniken.
Diese wären seiner Meinung nach „de facto ein rechtsfreier Raum.“ So berichtet er weiter, dass ein großer Teil der Patienten den Ärzten und dem Pflegepersonal regelrecht ausgeliefert sei.
Hierzu ist jedoch zu entgegnen, dass Gustl Mollath aufgrund eines richterlichen Beschlusses untergebracht war. In Bezug auf Ärzte und das Pflegepersonal kann insofern von einer Willkür im eigentlichen Sinne nicht gesprochen werden.
Ungeachtet dessen muss Gustl Mollath jedoch zugestanden werden, dass aus seiner subjektiven Sicht ein willkürliches Verhalten seitens des Klinikpersonals vorherrschte. Richtig ist jedoch, dass dieses Verhalten eher der Ohnmacht in der Klinik verbleiben zu müssen, geschuldet ist.
Gustl Mollath: Haus wurde zwangsversteigert
Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk geht Gustl Mollath verbal an. Hatte diese doch ihre Meinung stets dem Stand des Verfahrens angepasst. Dies brachte ihr zuletzt auch in der CSU Kritik ein.
Die Zukunft dürfte für Mollath indes schwierig zu gestalten sein. So muss er zunächst einen neuen Ausweis beantragen und eine Wohnung suchen.
Sein Haus wurde nämlich vor der Einweisung in die geschlossene Psychiatrie, im Rahmen einer Zwangsversteigerung, veräußert.
Ersten Erkenntnissen nach soll er aber bereits erste Jobangebote erhalten haben, welche ihm zumindest eine Chance auf ein normales Leben ermöglichen könnten.
Weitere News: Gustl Mollath: Seehofer, die Landtagswahlen und die Wahrheit!
Bsp. Grafik zum Artikel: Fall Gustl Mollath / News (c) cc/Jose Nadie