Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt es zu, dass Fernsehzuschauer auch Sportveranstaltungen ausländischer Pay-TV-Anbieter ansehen darf.
Für die Zuschauer wird der Pay-TV-Genuss günstiger, vielen Fußballvereinen und wohl auch einigen Bezahlsendern droht hingegen der finanzielle Ruin.
Neuordnung von Fernsehrechten vonnöten
Die Exklusivvermarktung von Fernsehrechten muss durch das Urteil womöglich neu geordnet werden.
Bisher war der Fernsehempfang über ausländische Decoderkarten nicht erlaubt, nun sorgt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für günstigere Tarife und mehr innereuropäischen Wettbewerb der Bezahlsender untereinander.
Das Urteil öffnet quasi nun auch im digitalen Bereich die Grenzen auf europäischer Ebene. Gemäß der Urteilsbegründung verstoßen die Exklusivrechte gegen Europäisches Recht.
Als Begründung führt das Gericht genau die Öffnung der europäischen Binnenmärkte als Begründung an.
Die Fußballfans in ganz Europa können nun jeweils den günstigsten Anbieter für die Übertragung von Fußballspielen wählen.
Britische Pub-Besitzerin klagte
Die britische Pub-Besitzerin Karen Murphy hatte im Jahr 2007 die Gaststättenlizenz des englischen Bezahlsenders BSkyB umgangen, indem sie einen Satellitendecoder eines griechischen Anbieters wählte.
Die Pub-Besitzerin sparte dadurch 6000 Euro im Jahr an Lizenzgebühren. Gegen das Urteil ist kein Rechtsmittel mehr zugelassen.
Insbesondere für den deutschen Bezahlsender Sky, der schon längere Zeit unter Finanzierungsproblemen leidet, dürfte das Urteil des EuGH ein schwerer Schlag ins Kontor sein.
Grafik Europäischer Gerichtshof (c) cp