ESM: Bundesverfassungsgericht benötigt Zeit zur Prüfung

Stephan Frey
Stephan Frey
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ESM-Rettungsschirm-Bundesverfassungsgericht-News

Das Bundesverfassungsgericht hatte über einen Eilantrag zu den Euro-Rettungsplänen, genauer über den permanenten Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt zu befinden.

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Es ging um nichts Geringeres als die Frage, ob der ESM-Rettungsschirm mit dem Grundgesetz vereinbar ist und damit letztlich als verfassungskonform bezeichnet werden kann.

Öffentliche Anhörung fand viel Aufmerksamkeit

Entgegen der Erwartung vieler schließt das Bundesverfassungsgericht eine schnelle Entscheidung hierzu aus und erbittet sich weiter Zeit zur Prüfung.

Hatte das Bundesverfassungsgericht bisher sämtliche Beschlüsse des Bundestages in Europafragen letztlich doch als verfassungskonform bezeichnet, so stellt sich die Sache diesmal anders dar.

Dies macht allein schon die öffentliche Anhörung in der Sache deutlich. Warnende Worte und ein Durchwinken der Beschlüsse zum ESM gelten scheinbar diesmal nicht als einzige Option des Bundesverfassungsgerichts.

Allein dies wird unter Experten bereits als möglicher Indikator dafür gewertet, dass es diesmal eng werden, könnte für die Beschlüsse zum ESM und zum Fiskalpakt.

Andreas Voßkuhle: „Zwischenverfahren“ als Lösung?

Obwohl es dem Namen nach ein Eilverfahren darstellt, will der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eine Art Zwischenverfahren, also eine sorgfältige Prüfung im Eilverfahren.

Dieses soll das Urteil in der Hauptsache wohl vorwegnehmen. Eine Entscheidung in der Sache soll somit erst nach der Sommerpause fallen.

Unterschreibt der Bundespräsident das Gesetz?

Ob Bundespräsident Gauck nun auch noch mit der Unterschrift unter die Gesetzesausfertigung wartet, bis die Entscheidung in dem Eilverfahren gefallen ist, bleibt indes abzuwarten.

Das Bundesverfassungsgericht scheint indes dass zu machen, was eigentlich der Job der Bundestagsabgeordneten sein soll, eine sorgfältige Prüfung der möglichen Folgen für Deutschland.

Bundesverfassungsgericht: Die bessere demokratische Instanz?

Seit der Bundestagsabstimmung über das Meldegesetz allerdings scheint die Frage berechtigt, ob das Bundesverfassungsgericht nicht die bessere Bürgervertretung darstellt?

Immerhin haben die Verfassungsrichter bereits mehrfach bewiesen, dass Demokratie für sie nicht nur eine bloße Floskel darstellt, sondern ein ernstes Anliegen, im Sinne der Bürger.

Viele Fragen, wo sind die Antworten?

Davon scheint der Bundestag indes noch weit entfernt zu sein. Sollte das Bundesverfassungsgericht nun trotz allem Druck der Wirtschaft den Fiskalpakt und den ESM-Rettungsschirm durchzuwinken dies gerade nicht tun, wären die Märkte beunruhigt, die Demokratie allerdings gestärkt. Es stellen sich nun mehrere Fragen.

Erstens, sind der ESM und der Fiskalpakt verfassungsgemäß oder nicht? Zweitens, was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht beides als verfassungswidrig bezeichnet? Ist Europa am Ende, wenn das Verfassungsgericht den ESM stoppt?

Hat das Bundesverfassungsgericht den Mut, im Zweifel „Nein“ zu sagen oder wiegt die Verantwortung für Europa höher als ein bloßes Verfassungsverständnis?

Letztere Frage gilt allerdings auch als Marker dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die bessere demokratische Instanz darstellt, denn im letzten Falle würde das Gesamtinteresse Deutschlands in der Europäischen Gemeinschaft, und damit innerhalb der Völkergemeinschaft höher bewertet werden als nationale Interessen, auch dies wäre durchaus lobenswert.

Hohes Ausbildungsniveau beim Bundesverfassungsgericht – Mittelmaß im Bundestag?

Letztlich kann allerdings auch die Tatsache, dass für den Posten des Verfassungsrichters eine zwingende juristische Ausbildung verlangt wird, als Indikator dafür gelten, warum im Bundestag eher Universaldilettantismus statt wirkliches Wissen die Regel darstellt.

Letztlich braucht ein Bundestagsabgeordneter vom Gesetz her überhaupt keine Ausbildung, dennoch wird über Meldegesetz und Co. und damit über die Zukunft des Landes beschlossen.

Politik bietet mittelmäßig begabten Personen schnelle Aufstiegschancen

Der Reiz der Politik liegt gerade in den Aufstiegschancen von eher durchschnittlich begabten Personen, wirklich hoch Qualifizierte gehen stattdessen in die Wissenschaft oder die freie Wirtschaft.

Somit findet sich letztlich im Bundestag eher die Garde der Karrieristen, die unter normalen Umständen nie so weit gekommen wäre.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie Professor Karl Lauterbach von der SPD, der trotz aller Angebote den Bundestag als Wirkort gewählt hat.

Eine Verallgemeinerung ist insofern nicht zulässig, wohl aber gilt es, für eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Abgeordneten.

Es wäre gut, es würden zukünftig Mindestbildungsstandards und auch Mindeststandards für die Aufnahme in bestimmten Fachausschüssen vorgegeben, ansonsten gilt, der Bundestag, ein Gremium von vielen Universal-Dilettanten, das Meldegesetz macht es vor, es lebe das Bundesverfassungsgericht.

Weitere News: Meldegesetz: Wird der Bundesadler zur Banane?


Bsp. Grafik: ESM-Rettungsschirm / Bundesverfassungsgericht (c) European Parliament

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