Johannes Schmalzl wird nicht Nachfolger der derzeitigen Generalbundesanwältin Monika Harms, die am 30. September in den Ruhestand geht.
Der Stuttgarter Regierungspräsident Schmalzl hat seien Kandidatur zurückgezogen, nachdem eine Mehrheit im Bundesrat nicht gegeben ist.
Schmalzl: Mann mit FDP-Parteibuch
Dies teilte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit. Schmalzl, der wie Leutheusser-Schnarrenberger ein FDP-Parteibuch besitzt, sollte eigentlich am 30. September die Nachfolge von Monika Harms antreten.
Bereits zuvor galt die Kandidatur Johannes Schmalzls in einigen Teilen der liberalen Partei als umstritten.
Kritik an Qualifikation geäussert
Einige Generalstaatsanwälte und mehrere Justizminister der Länder hatten die Kandidatur im Vorfeld kritisiert, da Schmalzl aus ihrer Sicht nicht hinreichend für die Tätigkeit qualifiziert sei.
Daneben wurde von den SPD-geführten Ländern bemängelt worden, dass die Bundesregierung die Kandidatur nicht rechtzeitig mit den Ländern abgestimmt habe.
Die von der CDU und FDP geführten Länder kommen im Bundesrat nur auf 25 Stimmen, für eine Mehrheit wären aber 35 Stimmen notwendig.
Bei einer aussichtsreichen Kandidatur wäre Schmalzl zum höchsten Staatsanwalt des Landes aufgestiegen.
Der Generalbundesanwalt ist insbesondere für die Terrorismusverfolgung und Spionage zuständig, ebenso geht die Verantwortung bei Revisionen vor dem Bundesgerichtshof auf den Generalbundesanwalt über.
Bundesjustizministerium sieht Schmalzl als ausreichend qualifiziert an
Die zurückgezogene Kandidatur Schmalzls werten Experten zugleich als erneute Niederlage der FDP.
Das diese sich mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen konnte ist die eine Sache, die als unzulässig beurteilte Qualifikation Schmalzls die andere.
Letztlich wird nicht zuletzt einigen Ministern der FDP die hinreichende Qualifikation für ihre Tätigkeit von einigen Experten abgesprochen.
Die misslungene Kandidatur Schmalzls passt daher in die Argumentationskette dieser vermeintlichen Experten.
Ob Schmalzl tatsächlich eine Eignung für die Tätigkeit eines Generalbundesanwalts abgesprochen werden kann, ist jedoch zumindest auf dem Papier fraglich.
Denn auch dem Bundesjustizministerium kommt bei der Auswahl der Kandidaten eine hohe Bedeutung zu. Deren Fachleute hatten zuvor jedenfalls keine Bedenken gegen eine Kandidatur Schmalzls geäußert.
Grafik FDP (c) WPV