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HomeDeutschlandE-Zigarette Verbot? Gericht erlaubt Weiterverkauf

E-Zigarette Verbot? Gericht erlaubt Weiterverkauf

  • 5. April 2012
  • Geschrieben in DeutschlandGesundheit

Das Verwaltungsgericht in Köln hat in einem Urteil jetzt bestätigt, dass die E-Zigarette für den freien Kauf nicht verboten und somit nicht als Medikament zur Raucherentwöhnung eingestuft werden kann.

E-Zigarette-Verbot-News

Für die zahlreichen Anhänger der E-Zigarette bedeutet dies im Jahr 2012 einen ersten Seufzer der Erleichterung.

Bei anderem Urteil: E-Zigarette nur in Apotheke erhältlich

Hätte das Gericht nämlich anders geurteilt, wäre die E-Zigarette zukünftig nur in Apotheken und höchstwahrscheinlich sogar nur auf Rezept zu erhalten gewesen.

Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln ist die Festlegung der E-Zigarette als Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn.

Gegen diese Entscheidung klagte ein Hersteller der betroffenen E-Zigaretten.

Problem E-Zigarette? Berufung vor dem OVG Münster zulässig

Die Anhänger der E-Zigarette können sich jedoch noch nicht hundertprozentig sicher sein, da gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zulässig ist.

Dieses befasst sich derzeit bereits in einem Eilverfahren mit dem „Problem E-Zigarette“. Hierbei geht es um eine Pressemitteilung, die die nordrheinwestfälische Gesundheitsministerin Barabara Steffens von den Grünen verbreitet hatte.

Darin warnte sie vor dem Genuss der schädlichen E-Zigarette. Hier unterlag in erster Instanz der klagende Hersteller. Das Oberverwaltungsgericht will hierzu in den nächsten Wochen eine Entscheidung treffen.

Bemerkenswert bei der Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel ist die Tatsache, dass auch die Länder Bremen und Brandenburg, die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium die E-Zigarette als Arzneimittel einstufen.

Weitere News: E-Zigarette: Zukünftig als Sprengkörper eingeordnet?

Richter: Chemische und pharmakologische Laien

Die Richter hingegen berufen sich einzig auf Gesetze, chemische Kenntnisse sind diesen hingegen in aller Regel fremd, ebenso pharmakologische Zusammenhänge.

Insofern liegt der Verdacht nahe, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in Köln entweder aus wissenschaftlicher Sicht ein Fehlurteil getroffen haben oder selbst E-Zigarettenraucher sind, wobei zumindest letztere Aussage natürlich reine Spekulation ist.

Zumindest aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln nicht nachvollziehen. Für die Anhänger der E-Zigarette hingegen dürfte das Urteil eine Erleichterung darstellen.

Ein E-Zigaretten-Verbot bleibt somit aus und der Kauf der Kartuschen im Kiosk oder im Fachhandel weiterhin möglich. Es kommt nun darauf an, ob die Richter in Münster überzeugte Nichtraucher sind oder womöglich Raucher.

Zum Thema: E-Zigarette Test: Warnung vor Gesundheitsgefahr


Bsp. Grafik: E-Zigarette Verbot / Urteil (c) plc

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Kommentare

  1. antworten
    Siegfried 5. April 2012 at 16:00

    Frau Steffens wird für Ihr „Problem E-Zigarette“ schon noch einen „vor den Deckel“ kriegen. Dafür wird die nächste Instanz schon sorgen. Das Blatt wendet sich und die Lobby wird sich wohl oder übel neu orientieren müssen – denn die E-Zigarette ist nunmal in der Mitte der Gesellschaft angekommen!

  2. antworten
    Rursus 5. April 2012 at 16:07

    Richter mögen Chemische und pharmakologische Laien sein aber womit sie sich „ganz gut“ auskennen ist das Gesetz. Und wenn einem Produkt die Heilmitteleigenschaft fehlt, kann es nun einmal kein Medizin bzw. Arzneimittelprodukt sein.
    Ganz einfach ist das ^^

  3. antworten
    Werner 5. April 2012 at 16:13

    Aus wissenschaftlicher Sicht ist es zu empfehlen, das die E-Zigarette ein Genussmittel ist und bleibt.
    Alles andere macht den Weg frei, für „weiche“ Drogen. Für Cannabis, selbst Kokain würde die Grundlage zu der Einstufung eines „Funktionsarzneimittels“ geschaffen.

  4. antworten
    e-zigarette 5. April 2012 at 16:13

    Ich glaube kaum das Sie dafür einen Deckel bekommt…die kommen doch immer ungeschoren davon! Man bedenke: Helmut Kohl hat die Spendernamen bis heute nicht genannt 🙂

  5. antworten
    Thorsten 5. April 2012 at 16:17

    Viel schlimmer ist die Erkenntniss das Politiker/in kein Lehrberuf ist. Jeder der retohrisch gut drauf ist kann es schaffen, leider tut Macht nicht jedem gut. Verunsicherung macht sich breit weil Politiker nach allen Regeln der Kunst manipulieren können, sie können Bevormundung an den Tag legen und keiner fühlt sich im Anschluss verantwortlich. Genau so sieht die bittere Realität aus! Man sollte ganz klar verhindern das diese Person überhaupt noch mal Polotik macht, Frau Steffens sollte sofort und ohne Umwege die politische Konsequenz aus der Ungeheuerlichkeit nehemen!

  6. antworten
    Was sind das... 5. April 2012 at 16:19

    …schon wieder für Aussagen, von wegen: „Zumindest aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln nicht nachvollziehen.“

    ???

    Es gibt KEINE wissenschaftlich FUNDIERTEN Studien, dass die E-Zigarette schädlich ist! Also mal schön den Ball flach halten und Hausaufgaben machen.

    • antworten
      Nichtraucher 5. April 2012 at 16:22

      Doch, die gibt es. E-Dampfen ist schädlicher als Nichrauchen. Punkt. Damit ist die e-Zigarette (auch) schädlich. Wie sich dies in Relation zur herkömmlichen Zigarete verhält, steht auf einem anderen Blatt. Weder die eine, noch die andere Seite kann sich da ein Urteil bilden. Langzeitstudien gibt es einfach noch nicht.

  7. antworten
    Piper 5. April 2012 at 16:56

    Ach ja, den Richtern fehlen chemische und pharmakologische Kenntnisse, dem Autor dieses Artikels aber nicht? Darf ich fragen, welche Quallifikatiopnen man braucht, um hier schreiben zu dürfen? Abschreiben kann ich nämlich auch.

  8. antworten
    Yellow Dampfer 5. April 2012 at 17:12

    (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!) Aus rechtlicher Sicht scheint diese Volksweisheit in diesem Fall voll zuzustimmen. Man unterscheidet zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung. Da unsere Ministerin (Steffens) nicht wie Sie behauptet Ihre Pflicht getan hat und uns über eventuelle Risiken informiert hat, nein, Sie hat ganz offen und bei jeder Gelegenheit versucht die E-Zigarette schlecht zu machen. Man muss kein Jurist sein um festzustellen dass diese Rufschädigung strafbar ist.
    In diesem Fall hat sich die Frau Ministerin dann doch etwas übernommen und wurde auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Nun hört man nichts mehr von Ihr. Über ein „WARUM?“ dieser DUMMEN Kampagne seitens Frau Steffens, lässt sich streiten. Fakt ist, diese Aussagen seitens der Ministerin sind und waren nicht haltbar.

  9. antworten
    K-Paul 5. April 2012 at 17:21

    Zitat:
    „Die Richter hingegen berufen sich einzig auf Gesetze…“
    Und? Ist das nicht die Aufgabe der Richter sich auf Gesetze zu berufen? Oder wird hier gefordert, dass Richter sich auf die Wettervorhersage für Wihnachten berufen sollen?
    Finde auch, dass sich der Artikel sonst liest, als wenn es ein Aufsatz eines 10-Jährigen ist.
    Schade um die Zeit, die man damit verschwendet um ihn zu lesen.

  10. antworten
    Petr28 5. April 2012 at 17:48

    Zum Thema E-Zigaretten hat die Piratenpartei eine Pressemitteilung herausgegeben., In dieser stellt sie klar, dass die Piratenpartei gegen ein Verbot von E-Zigaretten, ist., Volker Kunze erklärt darin: »Wissenschaftlich betrachtet stellen, E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten eine geringere, oder maximal vergleichbare gesundheitliche Gefahr dar. Deshalb fordern, wir alle Behörden und Institutionen auf, keine weiteren Verbote und, Einschränkungen zu E-Zigaretten zu erlassen beziehungsweise diese, Maßnahmen sofort zurückzunehmen. Es ist mir unerklärlich, warum hier die, weniger schädliche Möglichkeit des Nikotinkonsums behindert werden soll, während man die wesentlich schädlichere Zigarette an jedem Kiosk, bekommt.

    • antworten
      Anonymous 26. Mai 2012 at 19:47

      Mir ist es nicht unerklärlich … Es geht einfach im ganz ganz grossem Stil nur um Kohle !!! Lieber sollen wir am Teer und radioaktiven Stoffen die in tabakzigaretten enthalten sind krepieren Hauptsache die steuern kommen rein… Unfassbar die sind sowas von krank im Kopp !!!

  11. antworten
    exraucher 5. April 2012 at 18:04

    „Zumindest aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln nicht nachvollziehen.“

    Aus rechtswissenschaftlicher Sicht dagegen schon (besonders wenn man die massgeblichen EU-Rechtsvorschriften berücksichtigt.

  12. antworten
    Dampferkater 5. April 2012 at 20:23

    Warum das MGEPA NRW so auf der E-Zigarette herumhackt, kann man hier nachlesen:

    fallen-angels.gmxhome.de/mgepa_und_ezigarette.pdf

    Die Journalisten, die den obigen Artikel geschrieben haben, sollten sich dies auch einfach einmal in aller Seelenruhe durchlesen…

  13. antworten
    Winfried 5. April 2012 at 21:36

    Immer wieder lese ich die gleichen Sätze zum Thema in der Form: „Es fehlen Langzeitstudien … und deshalb muss die E-Zigarette verboten werden“ und frage mich ganz logisch „Warum startet man denn dann nicht sofort diese Langzeitversuche?“.

    Wäre es nicht ureigene Aufgabe einer Gesundheitsministerin, eine Forschung anzustoßen und zu fördern, deren Ergebnis viele Menschen vor den grausamen Folgen des Tabakkonsums retten könnte und im gleichen Moment auch noch Nichtraucher besser vor dem Passivkonsum bewahren könnte? Stattdessen verfolgt sie jene weiter, die ihr bei der Hetzjagd auf die Raucher entkommen sind.

    Da ich nicht warten kann, bis sich Frau Steffens entschließt, diese „fehlenden Langzeitstudien“ in Auftrag zu geben und auch noch abzuschließen, mache ich diese Studie im Selbstversuch. Nach 40 Jahren starken Zigarettenkonsums bin ich vor 2 Wochen auf die E-Zigarette problemlos umgestiegen und es geht mir bislang besser. Andere, die schon länger dampfen, berichten auch nur positiv darüber.

    Grenzt es nicht an unterlassene Hilfeleistung, wenn eine Ministerin in Kauf nimmt, dass Menschen weiter schwerwiegend erkranken oder gar sterben, nur weil sie etwas „glaubt“ zu wissen? – Welche Ethik verfolgt ihre Partei, indem sie sie wieder auf Platz 3 der Landesliste nominiert?

    Nebenbei bin ich aber auch Wähler und wohne in NRW, wo Frau Steffens am 13.05. gerne wieder gewählt werden möchte. Ich gehe zur Wahl. Wen ich nicht mehr wählen werde, obwohl ich in vielen anderen Punkten mit der Partei übereinstimme und sogar einmal Mitglied dieser Partei war, kann man sich wohl denken.

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