E-Zigarette kein Arzneimittel: Urteil bestätigt freien Verkauf

Stephan Frey
Stephan Frey
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E-Zigarette: Urteil erlaubt weiterhin freien Verkauf, elektronische Zigarette kein Arzneimittel, Propylenglycol laut Test ungesund – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die so genannten E-Zigaretten und deren nikotinhaltige Liquids nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen sind (AZ: BVerwG 3 C 25,13.

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Damit bleibt der freie Verkauf im Internet und in Geschäften wie speziellen Tabakläden auch zukünftig erlaubt.

Gericht wies Rechtsauffassung von NRW, Wuppwertal und der Bundesrepublik zurück

Durch das Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht ein zuvor gefälltes Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Durch das Urteil lehnten die Richter entsprechende Rechtsauffassungen der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Wuppertal ab.

In dem Urteil ging es darum, ob die so genannten Liquids, also die mit Nikotin versetzte Flüssigkeit als Arzneimittel einzustufen war oder nicht. Nach Auffassung der Richter stellen die Liquids keine Arzneimittel dar und dürften damit auch weiterhin frei verkauft werden.

In der Begründung des Urteils gaben die Richter an, dass die Liquids nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung einer Krankheit verkauft würden.

E-Zigarette: Therapeutische Wirkung fehlt

Auch würde die Aufmachung nicht den Eindruck eines Arzneimittels erwecken. Da es nicht erwiesen sei, dass die E-Zigarette eine „therapeutische Wirkung aufweise“ die eine dauerhafte Nikotinentwöhnung im Sinne einer wissenschaftlich belegbaren These herbeiführe.

Klägerin in dem Verfahren war eine frühere Geschäftsbesitzerin aus Wuppertal, der es von der Stadt untersagt wurde, automatisierte Liquids mit Nikotin in ihrem Laden zu verkaufen.

In Österreich hingegen werden die E-Zigarette beziehungsweise die dafür verwendeten Liquids als Arzneimittel eingestuft.

E-Zigarette: Teufel mit dem Beelzebub austreiben?

Insbesondere renommierte Krebsforscher sehen den Hauptbestandteil der Liquids, das Propylenglycol, als äußerst kritisch an. So warnen die Hersteller von Propylenglycol stets davor, dass Produkt einzuatmen, sofern alles erhitzt wurde.

Auch handelt es sich beim Nikotin um ein Zellgift, dass das Tumorwachstum anregt. Anhänger der E-Zigarette sehen in dieser hingegen eine Möglichkeit, um von der herkömmlichen Zigarette wegzukommen.

Während im Jahr 2013 noch rund 2,2 Millionen Menschen die elektronische Variante der Zigarette benutzten, gibt es Schätzungen zufolge Ende 2014 bereits über drei Millionen so genannte „Dampfer“. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürften sich die Anhänger der E-Zigarette in ihrer Sichtweise bestätigt fühlen.

Demgegenüber sind sich zahlreiche Wissenschaftler darin einig, dass in spätestens zehn Jahren die Krebsrate bei den Nutzern der elektronischen Zigarette gravierend ansteigen wird.

Zum Thema: E-Zigarette Test: Warnung vor Gesundheitsgefahr


Bsp. Grafik: E-Zigarette Arzneimittel / Urteil / Nikoton Liquids (c) cc/plc

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