Erneut gibt es Diskussionen um die E-Zigarette. Von deren Anhängern als „gesunde Alternative“ zum Rauchen abgetan, von den anderen als bloße Verharmlosung von Gefahren betitelt, gibt es seit einiger Zeit auch immer wieder diverse Rechtsstreitigkeiten um die elektronische Zigarette.
Der jüngste Fall betrifft die für den Betrieb der E-Zigarette erforderlichen Nikotin-Liquids.
Magdeburg wollte Nikotin-Liquid-Verkauf untersagen
Die Stadt Magdeburg wollte einem Tabakwarengeschäft den Verkauf von Nikotin-Liquids verbieten, weil sie der Ansicht war, dass es sich wegen des Inhaltsstoffes Nikotin um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handeln würde.
Ein Verkauf sei somit nur in Apotheken zulässig, so die Argumentation der Stadt Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt indes gab der Klägerin recht.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg dem Rechtsersuchen der betroffenen Tabakwarenverkäuferin nicht abgeholfen.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt sahen den Fall jedoch anders und haben das Verkaufsverbot nun vorläufig aufgehoben.
OVG Sachsen-Anhalt: Nikotin-Liquids kein Arzneimittel
Die Richter sehen in dem Inhaltsstoff Nikotin zwar auch einen arzneilich wirksamen Stoff, in der Darreichungsform der elektrischen Zigarette erfülle das Nikotin aber keinen therapeutischen Zweck, so die Richter.
Zudem sei das Nikotin-Liquid von der Klägerin auch nicht mit einer heilenden Wirkung beworben worden.
Richter: Nikotin dient der Genussbefriedigung
Vielmehr gehe es darum, den Nutzer der E-Zigarette hinsichtlich seines Suchtverhaltens zu befriedigen. Es handelt sich somit um ein Genussmittel. Die alleinige Einordnung als giftigen Stoff, rechtfertige jedoch nicht die Zuordnung als Arzneimittel, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Für die Nutzer der E-Zigarette bedeutet dies, dass sie weiterhin an Nikotin-Liquids kommen, ohne dazu in die Apotheke gehen zu müssen.
Urteil: Zweifelhafter Sieg für die E-Zigaretten-Anhänger
Dennoch erhalten auch die Anhänger der E-Zigarette einen Dämpfer durch das Urteil bezeihungsweise den Beschluss des Gerichtes.
Die Richter betonen nämlich ausdrücklich die Giftigkeit und damit Schädlichkeit der Nikotin-Liquids. Insofern stellt das Urteil nur einen zweifelhaften Sieg der E-Zigarettenanhänger vor Gericht dar.
Zumindest der Nimbus des vermeintlich gesunden Rauchens beziehungsweise Dampfens mittels E-Zigarette dürfte durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt endgültig als bloße Rechtfertigung eines bloßen Suchtverhaltens entlarvt worden sein.
Der Beschluss vom 05.06. trägt das Aktenzeichen 3 M 129/12.
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Bsp. Grafik: E-Zigarette / Arzneimittelgesetz (c) ec
Nikotin ist, wie alles andere auch, in Überdosis gefährlich. Das sind aber auch Salz und Wasser. In den üblicherweise konsumierten Mengen jedoch ist es ungefähr so „gefährlich“ wie Koffein.
Im Übrigen ist das unbestreitbar Bessere am Dampfen nicht die Nikotinfreiheit (obwohl man die auch haben kann, wenn man will) sondern die Freiheit von Feinstaub, Teer und Kohlenmonoxyd, sowie all den anderen leckeren 4000 Stöffchen im Zigarettenqualm.
Und ja, natürlich ist es Suchtbefriedigung, wie jede Tasse Kaffee auch. Aber eine weitaus ungefährlichere als Zigaretten.
Also ich dampfe jetzt schon eine ganze Weile und ich muss sagen, dass die elektronische Zigarette mir gesundheitlich gesehen viel geholfen hat. Die Antriebslosigkeit, als ich noch Raucherin war, war enorm. Jetzt bekomme ich besser Luft und die Fitness ist um einiges Besser. Wer wirklich glaubt, dass normale Zigaretten beseer sind als die e-Zigarette der muss wirklich seinen Verstand im Keller gelassen haben. Schade das durch die Medien immer wieder falsche Nachrichten verbreitet werden.