Deutschland: Neuregelung des Wahlrechts wird kontrovers diskutiert

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Die Opposition sprach im Zusammenhang mit der am heutigen Donnerstag zu beschließenden Neufassung des Wahlrechts von „Murks“ und kündigte sich erneut in Karlsruhe an.

Wahlrecht-Neuregelung-Deutschland
Die Verfassungsrichter hatten im Jahre 2008 entschieden, dass Teile des Wahlrechts verfassungswidrig sind. Insbesondere verstößt das negative Stimmengewicht gegen Gleichheitsgrundsätze und gegen das Recht auf Unmittelbarkeit einer Wahl.

Wahlkreisabgeordneten steht Sitz zu

Bisher konnte nämlich eine Partei die mehr Stimmen erhalten hatte als eine andere, bei besonderen Konstellationen, mit weniger Mandaten rechnen, als eine Partei die weniger Stimmen erhielt.

Grund hierfür ist die Erststimme, die dem gewählten Direktkandidaten das Mandat garantiert.

Über die Mandatsverteilung insgesamt entscheidet jedoch die Zweitstimme, über diese ziehen die Listenkandidaten ins Parlament ein.

Sollten jedoch mehr Kandidaten direkt gewählt werden, als der Partei über den Zweitstimmenanteil zustehen würden, entstehen sogenannte Ausgleichs- und Überhangmandate.

Verrechnung von Landeslisten

Über die Verrechnung mit Landeslisten untereinander kommt es so zu einem verfassungswidrigen Mechanismus.

Der einer Partei in einem Bundesland ein Mandat nimmt, das ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würde, einem anderen Bundesland jedoch aufschlägt, obwohl der entsprechenden Landesliste das Mandat dem Zweitstimmenanteil nach nicht zustehen würde.

Die Koalition will die neue Wahlrechtsreform nun mit der eigenen Mehrheit verabschieden. Die Koalition legte hierzu ihren Entwurf vor, der eine lediglich teilweise Reduzierung der Überhangmandate vorsieht.

SPD, Linkspartei und die Grünen legen stattdessen ihre eigenen Entwürfe vor und sprechen im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf von „Murks“ der eine erneute Klage vor dem Verfassungsgericht rechtfertige.


Grafik Wahlen Deutschland (c) kor

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