Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein will zahlreichen Webseitenbetreibern ein Bußgeld auferlegen, wenn sie nicht bestimmte Funktionen von Facebook von ihrer Homepage entfernen.
Die Datenschützer bemängeln beispielsweise, dass der so genannte „Gefällt mir“-Button, der oft auf fremde Webseiten eingebaut wird, in datenschutzrechtlicher Hinsicht gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen würde.
Angebote bis September entfernen
Das Datenschutzzentrum fordert daher alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, die Angebote bis Ende September von ihrer Homepage zu entfernen. Da die Betreiber ihre Angebote oftmals bundesweit anbieten, hat diese Regelung auch bundesweite Bedeutung.
Sollten die Betreiber die datenschutzrechtlich bedenklichen Funktionen nicht von der Webseite verbannen, droht den Betreibern ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro.
Unbemerkte Datenweitergabe in die USA
Grund für die Kritik der Datenschützer ist die Tatsache, dass bei Betätigung des „Gefällt-mir-Button“ automatisch die Personendaten der anklickenden Person an die Facebookbetreiber in die USA weitergegeben werden.
Da die anklickende Person nicht darüber informiert wird, verstößt dies gegen mehrere einschlägige Gesetze, so die Datenschützer. Die Facebookbetreiber nutzen die gewonnenen Daten, um damit nutzerspezifische Werbung im Netz platzieren zu können.
Was früher aufwendige Marktstudien von Marktforschungsinstituten in aufwendigen Umfragen erbracht haben, passiert nun quasi mit einem Klick kostenlos, für die Facebookbetreiber ist dies ein Milliardengeschäft.
Schleswig-Holstein: Bestes Datenschutzgesetz
Der oberste Datenschützer in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert macht indes Ernst und will die Bußgelder eintreiben, sollten die schleswig-holsteinischen Betreiber die Funktionen nicht von ihrer Webseite entfernen.
Bereits seit Langem loben Datenschützer das schleswig-holsteinische Datenschutzgesetz als das bundesweit Beste.
Abbildung (c) Facebook