Coronavirus in Deutschland: Kontaktverbot bis 19. April

Miriam Kuenast
Miriam Kuenast
3 min Lesezeit

Coronavirus Deutschland: Kontaktsperre und Kontaktverbot in NRW bis 19. April 2020 – Bei einer Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin flogen die Fetzen. Offenbar hat noch nicht jeder den Ernst der Lage begriffen.

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Nach den Gesprächen kam es zu mehreren öffentlichen Statements der Protagonisten. Als einer der ersten trat NRW Ministerpräsident Armin Laschet vor das Mikrofon.

Laschet: Dank an Helfer in Coronakrise

Dieser bedankte sich in diesen schweren Zeiten bei den unzähligen Helfern für deren Solidarität und den geleisteten Dienst.

Es gelte nun alle verfügbaren Ressourcen zu mobilisieren. Die Krankenhäuser und entsprechende Stellen sollen Verwaltungsaufgaben zurückfahren und den Fokus auf die Versorgung legen.

Des Weiteren soll zusätzliches Personal für die Gesundheitsämter mobilisiert werden. Dabei gehe es um Kontaktpersonen-Management und regionales Krisenmanagement, insbesondere die zu erreichenden Hotlines.

Es gebe immer noch zahlreiche Menschen, die Regelungen und Vorschriften missachten und somit andere in Gefahr bringen. Dies werde Laschet nicht mehr dulden. Er kündigte ein konsequentes Vorgehen gegen Regelbrecher an, welche sich mit mehr als zwei Personen an öffentlichen Plätzen treffen.

NRW: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten

Eine Ausgangssperre wollte Laschet jedoch noch nicht in Betracht ziehen. Für ihn sei nicht das alleinige Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern primär der soziale Kontakt.

Kontaktverbote seien im Vergleich zu einer Ausgangssperre bei Virusverbreitungen verhältnismäßiger, sagte Laschet.

Er verspreche sich von dem Kontaktverbot in NRW das Unterbrechen der Infektionsketten, und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Des Weiteren werden unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten geschlossen. Ebenso Friseure oder Massagesalons, wo der Mindestabstand von 1,5-2 m zwischen zwei Personen nicht mehr gegeben ist.

Alle diese Maßnahmen gelten bis zum 19. April, also dem Ende der Osterferien.

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Sachsen verfügt Ausgangsbeschränkung für den gesamten Freistaat

Das Land Sachsen indes verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie.

Von Montag 0:00 Uhr an gilt für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung.

Danach ist das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt, wie Innenminister Roland Weller (CDU) in Dresden sagte. Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben demnach erlaubt.


Bsp. Grafik: Corona-Virus Deutschland / Coronavirus aktuell Öffnungszeiten Geschäfte Einzelhandel (c) cc/fl

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