Computerbild: Unister zockt Bürger ab

Stephan Frey
Stephan Frey
7 min Lesezeit
Computerbild-Unister-News

Streit zwischen Computerbild und Unister weitet sich aus: Leipziger Allerlei gilt unter Kennern allenthalben als kulinarische Spezialität.

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In der Wirtschaftswelt hingegen entpuppt sich zunehmend ein ganz anderes Leipziger Allerlei als zunehmendes Ärgernis.

Computerbild: Unister zockt die Menschen ab

Gemeint ist die von der Zeitschrift „Computerbild“ als Abzocke bezeichnete Geschäftspolitik der Leipziger Firma Unister und ihrem Allerlei aus diversen Webseiten.

Mit Webseiten wie „Fluege.de“ oder dem bekannten Aushängeschild „Ab-in-den-Urlaub.de“ beziehungsweise Datingplattformen wie „Partnersuche.de“ wird nach Recherchen der „Computerbild“ mit unlauteren Mitteln den Kunden das Geld aus der Tasche gezogen.

Unister: 7,5 Millionen Fördergelder erhalten

Das Fatale, Unister wird mit staatlichen Fördergeldern in Höhe von 7,5 Millionen Euro der Sächsischen Aufbaubank gefördert.

Insbesondere die Reiseportale „Flug24.de“, „Billigfluege.de“, „Flug24.de“, „Ab-in-den-Urlaub.de“ und „Travel24.de“ werden teilweise durch massive TV-Werbekampagnen beworben.

Der ehemalige Nationalspieler Michael Ballack soll dabei für Vertrauen werben und gilt als seröser Anstrich der Abzockmasche. Auch Reiner Calmund wirbt freundlich auf „Fluege.de“.

Computerbild weist Unterlassungserklärung seitens Unister zurück

Die Prominenten indes wissen nichts von den Abzockmanieren der Firma Unister.

So soll nach den Recherchen der „Computerbild“, gegen die die Firma Unister zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung begehrt, die „Computerbild“ jedoch zurückweist, die Abzockmasche wie folgt funktionieren.

Unister: Abzockmaschen auf Reiseportalen

Unister zockt demnach mit frei erdachten angeblichen Preisreduzierungen sowie heimlich aufgeschlagenen Service-Pauschalen und Klick-Fallen sowie weiteren unlauteren Methoden die Kunden ab.

Auf den Reisportalen „Ab-in-den-Urlaub.de“, „Travel24.de“ oder auch auf „Reisen.de“ täuschen beispielsweise durchgestrichene angebliche Altpreise angebliche Gelegenheitsbuchungen vor.

Diese sind jedoch bloße Fantasiegebilde, der ursprüngliche Preis hat hingegen real nie existiert.

Auch mit angeblichen Umbuchungsservice-Kosten verwirrt Unister nach der „Computerbild-Recherche“ die Kunden.

Um Kosten zu verhindern, muss der Kunde ein Häkchen setzen, diese Methode ist seit letztem Jahr sogar offiziell verboten, Unister wendet sie aber demnach immer noch an.

Auch weitere seltsam anmutende Kostenfallen lassen die Firma Unister in den Augen von „Computerbild“ dabei nicht gerade hinsichtlich ihrer Geschäftsausrichtung als sauberes Geschäftsgebaren erscheinen.

Abzocke auch mit Partnerschaftsportalen

Auch bei den Partnerschaftsportalen sollen Kunden zu Abo-Verträgen gedrängt werden, so der Vorwurf von „Computerbild“.

Die Recherchen der „Computerbild“ zogen sich über einen längeren Zeitraum hin und sind insofern von außen betrachtet als genau zu bewerten, weil „Computerbild“ um die Gefahr von juristischen Auseinandersetzungen und die Gefahr von gerichtlichen Verfahren wusste.

Computerbild hält an Vorwürfen gegen Unister fest

Umso bemerkenswerter ist es, dass „Computerbild“ auch nach versuchter Erwirkung von Rechtsschutzmaßnahmen seitens Unister an den Vorwürfen festhält.

Oberlandesgericht Dresden untersagt Führung von vermeintlichem „Verbraucherschutz-Siegel“

Unister selbst weist die Vorwürfe zurück. „Computerbild“ hält indes an den Vorwürfen fest und weicht diesbezüglich nicht von den in „Computerbild 15/2012“ erhobenen Vorwürfen ab.

Zwischenzeitlich hat auch das Oberlandesgericht Dresden gegen die Verwendung des „Verbraucherschutz.de- empfohlen-2012 Siegels“ auf „Fluege.de“ geurteilt.

Das „Verbraucherschutz-Siegel“ offeriert den Eindruck einer offiziellen Empfehlung der Verbraucherzentralen.

In Wahrheit steht hinter dem Siegel jedoch ein eingetragener Verein, der Selbstauskünfte der Unternehmen und Kundenbewertungen als Maßstab seiner Bewertungskriterien betrachtet.

Google rankt Webseiten von Unister weiterhin ganz oben

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht indes nun auch gegen den Herausgeber des Siegels juristisch vor.

Leider geht Google mit juristisch in Ungnade gefallenen Unternehmen nicht so um, wie es die Verbraucherzentralen gerne hätten.

So sind auch nach den bekanntgewordenen Vorwürfen die Unister-Webseiten im Google-Index immer noch ganz vorne mit dabei.

Geld und Moral sind eben auch bei Google nicht unbedingt zusammenhängend. Derweil bleibt abzuwarten, welche Praktiken des Unister-Firmenetzwerkes noch zutage treten werden.

Fest steht jedenfalls, sollten sich die Vorwürfe von „Computerbild“ bestätigen, dass Unister ebenso offline gehört wie alle seine Webseiten, auch wenn es viele Arbeitsplätze kosten mag.

Unister spielt auf Arbeitsplätze an

Unister gibt genau diese Arbeitsplätze als Teil der Verteidigungsstrategie an. Unister schreibt auf der Webseite „Verbraucherschutz.de“ wörtlich: “Unister hat mittlerweile rund 90 Auszubildende: Informatiker, Grafiker, im Marketing oder Tourismuskaufmänner/Kauffrauen.

Unister arbeitet sehr eng mit Universitäten zusammen, zudem mit Jobmessen, der Bundesagentur für Arbeit. Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer ist jung bei Unister.

Die Personalabteilung spricht von rund 28 Jahren. Von den rund 1.500 Mitarbeitern arbeiten rund 1.250 fest angestellt – die überwiegende mit unbefristeten Verträgen. Der Rest sind studentische Aushilfskräfte oder freie Mitarbeiter.

Dabei lägen die Gehälter bei Unister im Leipziger Mittel – allerdings mit einigen für die Mitarbeiter schönen Zutaten: So werden Überstunden häufig mit einem Plus von 25 Prozent vergütet.

Dazu gibt es 28 Tage Urlaub. Andere Internetunternehmen bieten nur noch 24 Tage Urlaub – und Überstunden werden nicht bezahlt. Zudem spendiert Unister im Jahr rund 144.000 Liter kostenloses Mineralwasser für die 1.500 Mitarbeiter und rund 20.000 Liter Kaffee“.

 Will Unister Leipziger Politik unter Druck setzen?

Ungeachtet von soviel „Spendabilität“, dürfte Unister hier auf die Leipziger Arbeitslosenstatistik schielen und somit die Leipziger Kommunalpolitik unter Druck zu setzen versuchen.

Unterdessen wurde mittlerweile bekannt, dass Unister die weitere Publikation und Verbreitung der aktuellen ComputerBild untersagen lassen will.

Hierfür hatte am Donnerstag das Landgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen: 08 0 2057/12 in einem Gerichtsbeschluss bereits eine einstweilige Verfügung ausgesprochen.

Jedoch sei hier der Verkauf von bereits an Shops und Kioske ausgelieferten Exemplaren nicht eindeutig aufgeführt, womit Computerbild dies nicht als ein definitives Verkaufsverbot akzeptiert.

Des Weiteren hält die Computerbild ihre Unister-Vorwürfe aufrecht, und liess in einer Stellungnahme verlauten, „in keinem Punkt von ihrer Darstellung“ abweichen zu wollen.

Es wird wohl Zeit, dass die Soko Leipzig nicht nur im TV ermittelt. Dennoch gilt auch für Unister die Unschuldsvermutung.

Weitere News: ACTA Abkommen: EU-Parlament weist Anti-Piraterie-Vertrag zurück


Bsp. Grafik zum Artikel: Computerbild / Unister (c) amd

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16 Kommentare
  • Das Google hier seine Hände mit im Spiel hat, ist doch offensichtlich. Wär könnte sonst sehenden Auges derartig nebulöse Machensachaften solange tolerieren? Es gibt halt jeden Monat einen schönen Scheck von Unister an Google für die Adwords-Geschichten.^^

  • Na das wird ja lustig für Unister. Die glauben doch nicht ernsthaft, gegen die Armada an Rechtsanwälten vom Springer-Konzern bestehen zu können. Die Bildzeitung selbst wird doch jeden Tag dutzendfach verklagt. Da lachen die doch nur drüber. Davon abgesehen: Geschieht Unister recht. Hatten selbst einmal dort eine Reise für 2 Erwachsene und ein 18 Monate altes (!) Kind gebucht und mussten am Ende für 3 Personen voll zahlen. Der Gesamtbetrag war natürlich erst NACH der Buchung zu sehen. Schöne neue Reisewelt sag ich da nur.

    • Hallo Martina, ich bin selbst Mutter zweier Kinder. Ich selbst habe auch schon bei Ab-in-den-urlaub.de gebucht. Das du für ein 18 Monate altes Kind zahlen musst, ist Reiseveranstalter abhängig. Die Erfahrung habe ich auch schon mal gemacht. Ich habe im Reisebüro dann mal nachgefragt, ob es üblich ist, für ein 1jähriges Kind (damals war mein Kind 13 Monate alt) schon voll zahlen zu müssen. Die Dame meinte dann, dass es von Veranstalter zu Veranstalter anders gehandhabt wird. Ich weiß nicht mehr bei welchen man nichts oder nur wenig zahlen muss.

      • @ Kira

        Was ist denn das bitteschön für eine Antwort?! Dass es von Veranstalter zu Veranstalter verschieden ist,steht doch gar nicht zur Debatte! Es geht darum, dass der finale Gesamtbetrag bei Unister erst NACH der Buchung zu sehen war – und das ist Abzocke! Wenn ein Online-Portal die Preisgestaltung eines Veranstalters vorher korrekt ausweist, wäre das kein Problem. Dann kann der Kunde ja noch selbst entscheiden ob er final bucht, oder nicht! Aber das macht Unister eben nicht! Und warum erwähnst Du „Ab in den Urlaub? Das steht doch nirgends! Habe eher den Verdacht, dass Unister hier seine Armee an Fake-Kommentatoren, so wie Du wohl, nun eher mit sanften Stimmchen auftreten lässt, damit die ganzen Machenschaften schön klein gehalten werden! Sorry – FAIL!

        • Ich weiß zwar nicht warum du mich hier angreifst, aber ich hatte es so verstanden, dass es sehr wohl zur Debatte stand, den vollen Preis für ein Kleinkind zu zahlen.

      • Kinder unter 2 Jahre zahlen eigentlich nichts bei einer Pauschalreise, soweit beim Heimflug das Baby auch noch unter 2 Jahre ist

  • ComputerBild-„Journalismus“ hin oder her – Unister ist schon seit Jahren durch unlauteren Wettbewerb bei den einschlägigen Behörden bekannt. Und seit dem Stern TV-Livebericht hat das dann auch endlich mal ein Millionenpublikum vor Augen geführt bekommen. Den (griechischen?) Pressesprecher von Unister fand ich da im Internview extrem arrogant und unsympathisch. Der Redaktuer der Computerbild blieb relativ sachlich und machte durchweg einen kompetenten Eindruck. Scheint so, als hätte man sich da bei der CB wirklich mal gut vorbereitet auf die Auseinandersetzung und ordentlich recherchiert. Das nicht alles von dem komplexen Geflecht Unisters korrekt abgebildet werden konnte, ist da mE noch verzeihlich.

  • Unister? Was ist das eigentlich – kann man das essen? 😉 LOL mal ganz ehrlich Leute GEHT INS REISEBÜRO und bucht eure Reisen dort !! Selber schuld !!!

  • Also ich frag mich ganz ehrlich was Ihr alle nur habt! Habe schon öfters bei Ab-in-den-Urlaub oder Travel24 gebucht und immer einen guten und fairen Preis bekommen! Auch der Service war stets zufriedenstellend! Kann die ganze Aufregung überhaupt nicht nachvollziehen.

    • Thomas? Der Thomas W. aus L.? Einen „guten und fairen Preis“…ist ja allerliebst. Na wenn schon der Chef hier sein Molloch-Netzwerk so verteidigen muss, dann scheint einem im Barfußgässchen ja tatsächlich schon das Wasser bis zum Halse zu stehen. 😉 Mit amüsierten Grüßen, P

  • Warum sind eigentlich nie Axel-Springer-Portale in den Tests von Computerbild vertreten, wie z.B. der Marktführer im Online-Reisemarkt „holidaycheck.de“, achso die gehören zu Burda und die widerum haben 25% Anteil an Axel-Springer…

    Bevor man alles von Axel-Springer glaubt, bitte diese etwas andere Gegendarstellung lesen: hottelling.net/2012/07/02/computerbild-attacke-gegen-unister-die-hintermanner-anwalte-zentrale-vorwurfe-falsch/

    • Holidaycheck ist nicht Marktführer, sondern Unister – mit weitem Abstand! Schon absolut dreist, so einen offensichtlich gekauften Bericht wie den von Herrn Henning hier zu verlinken!

      Ich zitiere mal den Vorsitzenden des VDRJ, Jürgen Drensek zu Hennigs journalistischen Fähigkeiten:

      „Tiefpunkt für mich als Journalisten war aber die zumindest von Unister stark inspirierte angebliche Insider-Aufdeckung von Hotelling aus Hamburg; überflüssigerweise auch noch von der PR-Tochter von dpa an alle Redaktionen verschickt. Nee, Herr Henning aus Hamburg, als Verleumdungssprachrohr ist man noch lange kein kritisch-angesehener Blog… Vor allem, wenn so offensichtlich mit könnte, sollte, dürfte dem Vernehmen nach aus gut unterrichteten Kreisen juristisch weichgespült wird, was als Rufschädigung von Ex-Unistern übrigbleibt…“

      !

  • Mmmmhhh…. Sie sind wohl von Axel Springer?? Aber ich muss ja sagen, natürlich ist alles, was die Bild schreibt auch wahr!! War doch schon immer so oder? Die zeichnen sich doch geradezu aus durch besonders gut recherchierten Journalismus. *Ironie aus* Und nun auch noch Google vorzuwerfen, hier Geld von Unister entgegen zu nehmen ist auch mehr als lächerlich, denn sonst würden unter den Suchergebnissen wohl kaum weit vorne die Pressemeldungen GEGEN Unister erscheinen. Aber die heutige Technik der Suchmaschinen scheint für viele Leute doch ein wenig zu schwer verständlich zu sein.
    P.S.: Ich arbeite nicht bei Unister!!!

  • Flugstornierung zweier 800€ Flüge 2,5 Monate vor Abflug: 200+50 Euro. Wäre an sich nicht schlimm, nirgends auf der gesamten Website sind jedoch die 200 Euro zu finden. Was für ein Laden…

  • Lest bitte mal den Letzten Satz. Diese Vorverurteilung in Deutschland nimmt langsam Ausmaße an. Lest mal alle weiter schön die Bild und glaubt ungefragt jeden Mist den Springer verbreitet, so wird man neben unbequemen Politikern nun auch Konkurrenten los. Ich denke eher das die meisten negativen Kommentare hier frei erfunden sind um sich wichtig zu tun.

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