Ex-Bundespräsident Christian Wulff: Gerichtsverfahren eröffnet

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

News vom Prozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff: Gerichtsverfahren eröffnet – Der frühere Bundespräsident Christian Wulff erschien erstmals in Hannover vor Gericht.

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Wulff beteuerte dabei eindringlich seine Unschuld.

Wulff trat mit Bundesverdienstkreuz auf

Der frühere Bundespräsident machte bei seinem ersten Auftritt vor dem Landgericht in Hannover einen nach außen selbstbewussten Eindruck. Dabei geht es für Wulff um viel.

Der Prozessauftakt stellt zudem die erste öffentliche Äußerung seit den Vorwürfen nach seinem Rücktritt im Februar 2012 dar. Auffällig war, dass Christian Wulff offenbar die Richter durch seine nach außen getragenen Verdienste um das Land beeindrucken wollte. Denn Christian Wulff trug an seinem Anzug das Bundesverdienstkreuz.

Im Gegensatz zu der Situation nach seinem Rücktritt wirkt der frühere Bundespräsident ausgeglichen und in sich ruhend. Christian Wulff bespricht sich dabei regelmäßig mit seinen Anwälten und zeigt des Öfteren ein Lächeln.

Wulff zeigt, dass er offenbar wieder in seinem früheren Element als Politiker ist. Denn der ehemalige Bundespräsident weiß sehr wohl um die Macht der Bilder.

Verhandlungsgegenstand ist die Staatsmoral nicht der Betrag

Dabei gab der Rechtsanwalt von Wulff gegenüber der ARD zu verstehen, dass sein Mandant vor dem ersten Auftritt Angst habe. Das Verfahren wird nicht einfach.

Dies gilt für beide Seiten. Sowohl Christian Wulff als auch der ebenfalls angeklagte David Groenewold haben dabei viel zu verlieren. Bei Christian Wulff ist es vor allem die Ehre und möglicherweise seine Ehrensoldzahlungen.

Die Summe um die es in dem Verfahren geht, ist dabei verschwindend gering. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag, der nicht einmal bei 1000 Euro liegt. Allerdings stellt das mögliche strafbare Verhalten einen grundsätzlichen Charakter dar. Denn Christian Wulff hatte damals die Funktion eines öffentlichen Amtsträgers inne.

Für diese gelten besonders strenge Regeln was das Annehmen von Geldern durch Dritte betrifft. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit möglichen “Nettigkeiten“ gegenüber denen, die Geldzahlungen geleistet haben, also in diesem Fall Groenewold.

Dadurch besteht die Gefahr, dass der oder die Amtsträger sich im wahrsten Sinne des Wortes seine Entscheidungen kaufen lässt.

Um dem zu entgegnen, hat die Staatsanwaltschaft das nun beginnende Verfahren eingeleitet. Das Gerichtsverfahren mag hinsichtlich des lächerlich wirkenden Betrages um den es geht, absurd wirken, in Bezug auf die Funktion einer nicht korrupten Gesellschaftsstruktur erweist es sich jedoch als sehr sinnvoll und abschreckend.

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Grafik zum Artikel: Christian Wulff Gerichtsverfahren (c) cc/ashlighb7

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