Christian von Boetticher: Heiratsurkunde aus den USA aufgetaucht

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Der Fall des zurückgetretenen CDU-Spitzenkandidaten Christian von Boetticher zieht weiterhin seine Kreise, wurde doch nun offiziell eine offizielle Heiratsurkunde aus den USA vermeldet.

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Diese trägt den Namen von Christian von Boetticher und seiner damaligen Lebensgefährtin, mit welcher der Politiker nach der Affäre mit einer 16-Jährigen liiert war.

Die Informationen über den Fall von Boetticher wurden, wie mittlerweile bekannt ist, wohl aus den Reihen der CDU in Schleswig-Holstein selbst an die Presse weiter geleitet, um den ehemaligen Spitzenkandidaten zu demontieren.

Christian von Boetticher: Privatsphäre beleuchtet

Im Zusammenhang mit dem Rücktritt und der erfolgten Information der Öffentlichkeit über die Privatsphäre von Boettichers stellte sich nun ebenfalls die Frage nach der Mitverantwortung der Boulevardpresse.

Insbesondere der vor den Medien erfolgte Tränenausbruch des Christian von Boetticher lässt auf eine sensible Person schließen, insofern stellt der mediale Druck für die psychologische Stabilität potentiell eine große Gefahr dar, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen.

Von Boetticher: Missachteter Pressecodex

Nach den Richtlinien des Deutschen Presserates hat sich jeglicher Journalist an die Menschenwürde die das Grundgesetz garantiert zu halten (Ziffer 1 des Pressecodex).

Unter Ziffer 8 heißt es wörtlich: „Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz“.

Die folgende Ziffer 9 des Pressecodex besagt: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen“.

Chronik: Bereits in der Vergangenheit Verfehlungen

Bereits in der Vergangenheit hat die Boulevardpresse jedoch diese selbst auferlegten Regeln gebrochen.

1987: Gladbeck: Bei einem Geiseldrama in Bottrop stellen sich die Bankräuber, umringt von der Presse, medial in Bild und Ton dar. Die Ermittlungsarbeit der Polizei wird zum Teil durch die Presse aktiv verhindert.

1990: Durch fortlaufende Berichterstattung der Bildzeitung wird ein Bundestagsabgeordneter der PDS durch die Berichterstattung in den Selbstmord getrieben. Die Bildzeitung hatte zuvor über die Verwicklung des Abgeordneten in eine Tätigkeit als MfS der Stasi über Wochen berichtet.

1997: Bei Belagerung von Paparazzi stirbt die Frau des britischen Thronfolgers, Diana Spencer, besser bekannt als Lady Di.

2003: Die deutsche Presse berichtet fortlaufend über die Möllemann-Affäre. Möllemann begeht im Zuge seiner Verstrickungen und unter dem medialen Druck Selbstmord, indem der passionierte Fallschirmspringer seinen Fallschirm abtrennt und ungebremst auf den Boden aufschlägt. Der damalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sagte damals wörtlich“ Zum Schluss wurde er gehetzt wie ein Wild“, gemeint war die Presse, die Politik, aber auch die medial in Szene gesetzte Staatsanwaltschaft.


Grafik Christian von Boetticher (c) WP, p-Nord

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