In der Berliner Charité ist es offenbar zu einem Fall von Missbrauch an einer Patientin gekommen.
Unter Verdacht steht ein Krankenpfleger, der eine 16-jährige Patientin unsittlich berührt haben soll.
Fehler in der Informationspolitik der Klinik
Offenbar ist dies nicht der erste Fall von sexuellem Missbrauch durch den Krankenpfleger.
Wie der Vorstandschef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl, mitteilt, sei die Charité“ tief betroffen“.
Der Vorstandschef des Klinikums räumte Fehler bezüglich der Informationspolitik ein. Offenbar sollen personelle Konsequenzen die Folge sein.
Sechzehnjährige war drei Minuten mit Krankenpfleger allein
Die 16-jähriger soll in der Nacht zum Mittwoch letzter Woche in der Notaufnahme der Kinderklinik am Campus Virchow aufgenommen worden sein. Am folgenden Tag haben die Eltern des Mädchens einem Krankenpfleger vorgeworfen, an der Patientin sexuelle Handlung vorgenommen zu haben.
Der betroffene Krankenpfleger arbeitet seit 40 Jahren an der Charité. Er wurde umgehend vom Dienst suspendiert, sagte der stellvertretende Pflegedirektor Helmut Schiffer. Für die Klinikleitung kommen die sexuellen Handlungen einer Vergewaltigung gleich.
Die Charité hat offenbar inzwischen Strafanzeige gegen den Krankenpfleger gestellt. Die Polizei hat zudem ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingeleitet.
Wie Einhäupl mitteilt, war das Mädchen bei der Einlieferung in die Klinik bei vollem Bewusstsein. Beruhigungsmedikamente hatte das Mädchen zuvor allerdings erhalten.
Weder die Eltern noch die Klinikleitung haben Zweifel an der Aussage des Mädchens. Die junge Patientin war in der Notaufnahme ungefähr 3 Minuten mit dem Krankenpfleger alleine.
Ähnliche Fälle sollen sich bereits zuvor ereignet haben
Derweil hat die Klinikleitung den Eltern des Opfers ihre volle Unterstützung zugesagt.
Die Klinik will nun mit den Kollegen dass Krankenpfleger sprechen, ob sich ähnliche Fälle bereits zuvor ereignet haben.
Der Krankenpfleger, der zunächst in der Kinderonkologie tätig war, arbeitet seit dem Jahr 2008 in der Notaufnahme. Mitarbeiter erinnern sich an drei Vorfälle, die etwa fünf Jahre zurückliegen sollen.
Krankenpfleger: Aberkennung der Berufserlaubnis droht
Den Betroffenen Krankenpfleger drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern unter Umständen auch eine Aberkennung der Berufsbezeichnung “ Krankenpfleger“.
Trotz der erhobenen Vorwürfe gilt bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung auch für den betroffenen Krankenpfleger die Unschuldsvermutung.
Allerdings sind die Vorwürfe offenbar so massiv, dass der Krankenpfleger wohl strafrechtlich verurteilt werden dürfte.
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Bsp. Grafik: Charité Berlin / Krankenpfleger Missbrauch (c) cc/HGruber