CDU Vorratsdatenspeicherung: Gröhes Twitter-Nachricht und die Folgen

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

CDU Vorratsdatenspeicherung 2013: Hermann Gröhes Twitter-Nachricht und die Folgen – CDU/CSU streicht pikanten Wahlprogrammpunkt: Hält die CDU noch an der Vorrats-Datenspeicherung fest oder nicht?

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Das ist die große Frage, die offenbar nicht einmal die Union selbst beantworten kann.

Wolfgang Bosbach (CDU): Vorratsdatenspeicherung verhindert Straftaten

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe nannte einen entsprechenden Bericht in einer von ihm verbreiteten Twitter-Nachricht eine “Ente und völlige Fehlinterpretation“.

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte gegenüber „ZEIT Online“, dass mit Abgeordneten der Union „nie über eine Kurskorrektur in dieser Frage gesprochen wurde.“

Vielmehr sei der Begriff der Mindestspeicherfrist für digitale Daten ein eingebürgerter Begriff in der Union, so Bosbach. Bosbach stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Straftaten sei.

Haben Angela Merkel und Horst Seehofer sich auf eine Streichung des Begriffs “Vorratsdatenspeicherung“ geeinigt?

Während die Union offenbar an der Vorratsdatenspeicherung festhält, geht die FDP auf Distanz zu dieser Haltung. Mehrere Presseberichte zitierten Äußerungen, wonach die Union im Zuge des US-Spähskandals des NSA die Vorratsdatenspeicherung aus ihrem Wahlprogramm gestrichen habe.

Die Zeitung “Die Welt“ schrieb, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Vorsitzende der CSU, Horst Seehofer, sich auf einen derartigen Wechsel der Sichtweise hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung geeinigt hätten. Das Wahlprogramm der Union wurde am 23 Juni beschlossen.

In dem Wahlprogramm taucht der Begriff der Vorratsdatenspeicherung als solcher nicht auf. Stattdessen verwendet die Union ein Synonym, nämlich den Begriff Mindestspeicherfrist.

Vorratsdatenspeicherung: FDP spricht von Etikettenschwindel

Letztlich stellt dieser Begriff jedoch nichts anderes dar als die Vorratsdatenspeicherung. Insofern spricht die FDP bereits von einem “ Etikettenschwindel“.

Dies sagte die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz. Deshalb hat die Union lediglich einen Begriff ausgetauscht, die Thematik und die diesbezügliche Sichtweise bleibt jedoch gleich.

Die Opposition attestiert der Union in dieser Hinsicht bereits Wählerbetrug. Die Union kann sich jedoch, selbst wenn sie ihre Sichtweise tatsächlich geändert haben sollte, nicht über eine entsprechende EU-Richtlinie hinwegsetzen. Diese sieht nämlich zwingend eine sechsmonatige Speicherung von Daten vor.

Insofern müsste die Datenspeicherung im Europaparlament und in der EU-Bürokratie in Brüssel und Straßburg angegangen werden und erst dann in Berlin.

Offenbar weiß die Union das sehr genau und hat deshalb auch keinerlei Probleme damit, den Begriff der Vorratsdatenspeicherung zumindest formal aus ihrem Wahlprogramm herauszunehmen.

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Bsp. Grafik: Vorratsdatenspeicherung (c) cc/ Michael Panse

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