Cannabis-Urteil: Anbau legal – Kranke dürfen Hanf selbst anbauen

Stephan Frey
Stephan Frey
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Cannabis-Urteil: Anbau-Legalisierung in Deutschland für Therapiezwecke nur als Notlösung, Kranke dürfen Hanf legal zu Hause selbst anbauen – Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Dienstag in einem wegweisenden Urteil einer Klage von schwer Kranken stattgegeben.

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In dem streitgegenständlichen Verfahren ging es darum, ein behördliches Anbauverbot von Hanf zu kippen.

Gericht: Hanfanbau nur als Notlösung

Demnach darf Cannabis zu Hause dann selbst gezüchtet werden, wenn es zu ausschließlichen Therapiezwecken angebaut wird. Der Kölner Richter Andreas Fleischesser hat dem Grundsatz nach festgestellt, dass der Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf verboten bleibt. Unter mehreren Bedingungen könne dieser jedoch als “Notlösung“ erlaubt sein.

Eine der Voraussetzungen stellt die nicht mehr als therapierbar zu bezeichnende gesundheitliche Verfassung eines Patienten dar.

Zudem darf es keine Behandlungsalternative außer Cannabis geben. Ferner darf der in Apotheken erhältliche Cannabis nicht so günstig sein, dass es für den Betroffenen als erschwinglich zu bezeichnen sei.

Drei von fünf Klagen wurde stattgegeben

Von den fünf eingereichten Klagen wurden zwei abgewiesen, drei Klagen wurde stattgegeben. Weder die Kläger noch ein Vertreter der zuständigen Behörde (BfArM) waren bei dem Prozess anwesend. Unklar bleibt, ob die Behörde, die den Anbau zum Eigenbedarf untersagt hat, in Berufung gehen würde.

Sämtliche Kläger hatten die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke käuflich zu erwerben und diese auch für den Eigenbedarf zu konsumieren.

Die Pflanzen-Blüten in der Apotheke waren aber für die Kläger finanziell nicht zu bezahlen. Die Krankenkassen bezahlen die Therapie indes nicht. Um den einzig helfenden arzneimittelwirksamen Stoff weiterhin nutzen zu können, wollten die Betroffenen Kläger Cannabis in ihrer eigenen Wohnung anbauen.

BfArM verweigerte Antrag auf Hanfanbau in der eigenen Wohnung

Aus diesem Grunde stellten sie einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Bundesinstitut hätte eine Anbau-Genehmigung erteilen können, lehnte die Anträge jedoch ab. Das Gericht wies darauf hin, dass das Urteil keine “ generelle Freigabe“ von Cannabis darstellen würde.

Lediglich in “besonders gelagerten Ausnahmefällen“ sei ein Eigenanbau von Cannabis sowie die Verarbeitung der Pflanzen für den Eigenkonsum aus therapeutischer Sicht zu genehmigen, so Richter Fleischfresser.

Vonseiten des Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele gibt es zu dem Urteil große Zustimmung.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Gleichzeitig forderte die Stiftung jedoch auch, die Cannabis-Preise in den Apotheken zu senken und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu gewährleisten.

Ob es letztlich zu einer Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht kommen wird, bleibt indes abzuwarten.

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Bsp. Grafik: Cannabis-Urteil / Hanf Anbau / Legalität Deutschland (c) cc/West Midlands Police

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