Bundesverfassungsgericht: Euro-Rettungsschirm rechtens

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Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil zum Euro-Rettungsschirm klar, dass Deutschland sich an der Rettung Griechenlands und dem Euro-Rettungsschirm beteiligen darf.

Euro-Rettungsschirm
Damit wiesen die Verfassungsrichter die Klagen gegen die Zulässigkeit der Griechenland-Hilfen ab. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz sei, so die Verfassungsrichter, nicht gegeben.

Mitspracherecht des Bundestages angemahnt

Allerdings mahnten die Verfassungsrichter ein größeres Mitspracherecht des Bundestages bei den Griechenland-Hilfen und zukünftiger ähnlich gelagerter Rettungsmaßnahmen an.

Die Griechenland-Hilfen und das Gesetz zur Garantieübernahme für den Euro-Rettungsschirm höhle nicht das Budgetrecht des Bundestages aus, so die Richter in ihrer Begründung.

Die Richter stellten in ihrem Urteil auch klar, dass der Bundestag das Demokratieprinzip nicht missachtet habe, als dieser den Bundesfinanzminister durch Gesetz ermächtigte, im Namen Deutschlands Milliardenbürgschaften zuzustimmen.

Gesetz zum EU-Rettungsschirm: Nur bei bestimmter Auslegung rechtens

Die Verfassungsrichter stellten jedoch fest, dass das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm nur bei einer bestimmten Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Bei zukünftigen Abstimmungen zu dem Thema muss das Parlament jedoch mehr eingebunden werden, so jedenfalls begründete es der Vorsitzende Richter Voßkuhle.

Die bisherige Regelung würde bedeuten, dass die Bundesregierung sich jederzeit über das Votum des Haushaltsausschusses des Bundestages hinwegsetzen könne, dies sei nicht hinnehmbar, so die Richter.

Zudem machte der Präsident des Verfassungsgerichts klar, dass das Urteil nicht als Blanko-Ermächtigung für weitere EU-Rettungspakete fehlinterpretiert werden dürfe.

Der Bundestag müsse daher als allein legitimiertes Organ in die Prozesse stärker eingebunden werden, so Voßkuhle. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 2 BvR 987/10.


Grafik Euro-Rettungsschirm (c) hv

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