Der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnte vor einer Überlastung des höchsten deutschen Verfassungsgerichts und hat eine Gebühr für Dauerkläger gefordert.
2010 hatten die Verfassungsrichter fast 6500 Verfassungsbeschwerden abzuarbeiten, zusätzlich musste die Verwaltung abschließend mehr als 2500 Eingaben abarbeiten.
Bundesverfassungsgericht: Bis zu 5000 Euro Gebühr
Gegenüber der Presse sagte Voßkuhle, dass die Zahl der Verfassungsbeschwerden stetig weiter steigen würden, die beiden Senate des Gerichts könnten die Verfahren nur mit äußerster Mühe abarbeiten.
Der seit März 2010 amtierende Gerichtspräsident verglich die Situation des Bundesverfassungsgerichts mit der Situation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dort würden etwa 150000 unerledigte Verfahren auf Abarbeitung warten, so Voßkuhle.
Es soll bei offensichtlich aussichtslosen Anträgen eine „Mutwillensgebühr“ erhoben werden, so der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts. Die Gebühr solle bis zu 5000 Euro betragen und Klagequerulanten abschrecken.
Verfassungsbeschwerde: Gesetz garantiert Kostenfreiheit
Ein Rechtspfleger solle darüber entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen sei. Derzeit garantiert § 34 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BverfGG) die Kostenfreiheit für Bürger. Mit einer Gebühr würden viele ehrliche Kläger jedoch abgeschreckt, glauben die Kritiker.
Zudem ist fraglich, ob ein Normalbürger eine „offensichtliche Aussichtslosigkeit“ ebenso erkennen kann wie ein Verfassungsrichter. Das höchste Verfassungsgut würde somit infrage gestellt, so die Kritiker.
Sie lehnen den Vorschlag von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle daher kategorisch ab.
Grafik Verfassungsgericht (c) ap