Betreuungsgeld contra Bevölkerung

Stephan Frey
Stephan Frey
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Betreuungsgeld-fuer-Eltern

Die Bundesregierung hat das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern, auch als „Herdprämie“ tituliert, und dessen kolportierte Höhe für das laufende Jahr beschlossen.

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Im Klartext bedeutet dies, dass Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben oder einer Tagesmutter anvertrauen, ein monatliches Betreuungsgeld erhalten.

Betreuungsgeld: Widerspruch von Sozialverbänden und der Opposition

Sowohl die Opposition im Deutschen Bundestag als auch Sozialverbände und Gewerkschaften kritisierten das Betreuungsgeld. Hamburg prüft derweil sogar eine Verfassungsbeschwerde gegen das Betreuungsgeld.

Als Grund gibt der Stadtstaat an, dass es zweifelhaft sei, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz in dieser Hinsicht besitzen würde.

Auch aus Reihen der Koalition selbst kommen Zweifel, ob das Betreuungsgeld in der jetzigen Form so annehmbar ist.

Kristina Schröder (CDU): Wahlfreiheit für die Eltern

Derweil teilte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) mit, dass das Betreuungsgeld den Eltern eine Wahlfreiheit lasse.

In diesem Zusammenhang gilt es als wichtig zu beachten, dass Eltern ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben. Die Opposition spricht derweil von einer „Fernhalteprämie“.

Sozialverbände sehen das Betreuungsgeld derweil äußerst kritisch, weil sie befürchten, dass insbesondere Eltern mit niederem Bildungsniveau das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen werden und insofern die Kinder von einer möglichen Förderung abgehalten werden könnten.

Finnland: Eltern mit niederem Bildungsniveau nahmen Betreuungsgeld vermehrt in Anspruch

Erfahrungen mit einem Betreuungsgeld gibt es bereits aus Finnland, wo sich die Befürchtungen der Experten und der Sozialverbände bereits bestätigt haben.

Dort nehmen insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund und schlechter Bildung die Gelder an, während Eltern mit gutem Bildungsniveau die Kita-Betreung in Anspruch nehmen.

Das vom Bundeskabinett beschlossene Betreuungsgeld sollen all die Eltern erhalten, die ihre Kinder zwischen dem 16. und 36. Lebensmonat nicht in eine Krippe geben, sondern zuhause betreuen.

Ab Januar soll diesen Eltern ein monatliches Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro gegeben werden, im darauffolgenden Jahr sollen es dann 150 Euro sein und der Umfang auch auf Kinder ab drei Jahren ausgeweitet werden.

Laut einer Umfrage des „ARD-Deutschlandtrend“ lehnen 69 Prozent der Deutschen das Betreuungsgeld ab. Lediglich 29 Prozent sprechen sich für das Betreuungsgeld aus.

Weitere News: Betreuungsgeld: Ist die “Herdprämie” verfassungswidrig?

Bsp. Grafik zum Artikel: Betreuungsgeld / Eltern (c) cc/makelessnoise

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