Betreuungsgeld 2015: Klatsche aus Karlsruhe für die CSU

Stephan Frey
Stephan Frey
4 min Lesezeit

Betreuungsgeld 2015: Klatsche aus Karlsruhe für die CSU – Zahlreiche Juristen hatten die Bundesregierung im Vorfeld gewarnt.

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Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig.

Beratung über freiwerdende Mittel erst im September

Das hat das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig festgestellt. Denn nicht der Bund ist für das Betreuungsgeld zuständig, sondern die Länder. Nun stellt sich neben juristischen Feinheiten, was mit noch nicht genehmigten Anträgen passieren soll, auch die Frage, was mit den für das laufende Jahr im Bundeshaushalt eingeplanten 900 Millionen Euro geschehen soll?

Bis zum Jahr 2019 hatte die Bundesregierung insgesamt rund eine Milliarde Euro für das Betreuungsgeld eingeplant. Nun will die Koalition aus CDU/CSU und SPD Anfang September über freiwerdende Mittel aus dem Bundeshaushalt beraten.

Zunächst jedoch wollen Regierungsvertreter die schriftliche Entscheidung aus Karlsruhe genau analysieren. Derweil fordert der Städte-und Gemeindebund, dass die freiwerdenden Mittel in den Kindertagesstätten-Ausbau gesteckt werden sollen. Auch die der Koalition angehörende SPD stellt sich hinter diese Forderung.

Bayern will Betreuungsgeld weiter zahlen – auf Kosten des Bundes

Derweil poltert es aus Bayern. Der CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer will, dass der Bund Bayern auch zukünftig die Mittel für die Bezahlung des Betreuungsgeldes zur Verfügung stellt. Denn Bayern will auf jeden Fall seinen Bürgerinnen das Betreuungsgeld auch nach dem Urteil aus Karlsruhe weiter zahlen.

Allerdings nicht aus eigener Tasche, sondern die Mittel sollen gefälligst vom Bund kommen. Dies jedoch dürfte in der Koalition den nächsten Krach provozieren.

Bayrische SPD plant Volksbegehren

Die bayerische SPD möchte derweil ein Volksbegehren in Bayern anstreben, damit das Betreuungsgeld im Freistaat gestoppt wird. Das Betreuungsgeld ist bereits vor der Einführung heftig in die Kritik geraten, da es von Kritikern als “Herdprämie“ verpönt war.

Insbesondere bildungsferne Gesellschaftsschichten würden das Betreuungsgeld häufig in Anspruch nehmen und dadurch gleichsam ihren Kindern Chancen für die Zukunft nehmen, so die Kritiker. Wieder andere kritisieren, dass das Betreuungsgeld einkommensunabhängig gezahlt wird.

Statt das Geld den Bedürftigen zukommen zu lassen, erhalten auch gut situierte Gesellschaftsschichten das Betreuungsgeld. Diese nehmen es häufig in Anspruch und zahlen dann eine private Kinderbetreuung.

Betreuungsgeld bevorteilt reichere Gesellschaftsschichten

So bleibt den gut situierten Gesellschaftsschichten noch Geld übrig. Betroffene mit wenig Einkommen hingegen können es sich schlicht und ergreifend nicht leisten, die Kinder zu-hause zu versorgen, da häufig sowohl Vater wie auch Mutter arbeiten müssen, um die Familie zu ernähren.

Insofern sollte das Betreuungsgeld in den Aktenschredder. Karlsruhe hat hierfür die Vorlage geliefert. Die CSU indes dürfte nach der Klatsche aus Brüssel in Sachen Autobahnmaut nun auch noch in Bezug auf das Betreuungsgeld erneut die rote Karte erhalten haben, diesmal aus Karlsruhe. Da kann der bayerische Löwe noch so poltern, das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig.

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Bsp. Grafik: Bundestag / Betreuungsgeld (c) aph

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